■ Berliner Telegramm
: Hohes Bußgeld für illegale Obduktionen

Der Gesundheitsausschuß des Abgeordnetenhauses hat gestern einstimmig das Sektionsgesetz verabschiedet, das die Rechte der Patienten stärkt. Danach sind Obduktionen ohne Einwilligung der Angehörigen nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung müssen die Pathologen mit einer Geldbuße von 20.000 Mark rechnen. Dies gilt auch im Falle einer unzulässigen Entnahme von Gewebeteilen wie Hirnhäuten, Augenhornhaut oder Gehörknöchelchen. Auch hierfür muß eine Einwilligung vorliegen. Nach den Skandalen um illegalen Handel mit Hirnhäuten an Berliner Krankenhäusern (die taz berichtete) hatten die Bündnisgrünen eine klare Rechtsgrundlage gefordert. win