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Kartellamt rügt Stadtwerke-Verkauf

■ 24,9 Prozent an die VEBA produzieren zu viel Marktmacht

Ein schwerer Schlag ins Kontor des Senats und der VEBA. Gestern hat das Bundeskartellamt in Berlin die Beteiligung des Energieriesen an den Bremer Stadtwerken mit 24,9 Prozent der Anteile untersagt (s.S.6). Begründung: Die VEBA nehme damit als Vorlieferantin der Stadtwerke eine allzu marktbeherrschende Stellung ein. Den Senat kostet die Entscheidung keinen Pfennig. In den Kaufverträgen war vereinbart worden, daß im Falle eines nachträglichen Verbots die Käuferin das komplette finanzielle Risiko zu tragen habe, sagte gestern Senatssprecher Thomas Diehl. Außerdem kündigte ein Sprecher der VEBA an, daß sein Unternehmen „zur Not durch alle Instanzen“ gegen die Verbotsverfügung klagen würde. Und das, so eine Sprecherin der Kartellbehörde, könne gut und gerne vier Jahre dauern.

Auf große Zustimmung traf die Entscheidung bei den Grünen. „Das deckt sich haargenau mit unserer Kritik, aber dafür hat sich nach der Wahl im Senat niemand mehr interessiert“, kommentierte der ehemalige Umweltsenator Ralf Fücks. Es habe weit über die Grünen hinaus geharnischte Proteste gegeben. „Nun könnte die Entscheidung ein Fingerzeig für weitere Verkaufsabsichten der Großen Koalition sein, zum Beispiel für die Stadtwerke und die BEB.“

J.G.

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