Klage gegen Einsatz

■ Grüne wollen Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion beim Gelöbnis prüfen

„Wo die Bundeswehr auftritt, hört Demokratie auf.“ So beschrieb gestern Christian Herz von der Kampagne gegen Wehrpflicht den Einsatz der Polizei bei der öffentlichen Gelöbnisfeier am letzten Freitag vor dem Schloß Charlottenburg, bei dem 94 Personen festgenommen und acht Personen dem Haftrichter vorgeführt wurden. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bündnis 90/Die Grünen und der Kampagne betonte gestern Norbert Schellberg, innenpolitischer Sprecher der Grünen, daß es um die Sicherung des Demonstrationsrechtes gehe. Deshalb werde seine Fraktion mit einer sogenannten Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob die polizeilichen Demonstrationsbeschränkungen Rechtens waren. Mit der Klage, die von der PDS-Fraktion unterstützt wird, solle geprüft werden, wie weit das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ausgelegt werden kann.

Christian Herz fragte gestern, „inwieweit das Demonstrationsrecht bei staatlichen Zeremoniellen noch Bedeutung“ habe. Er hofft, mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht „Orientierungsgrößen“ dafür zu erhalten. Es könne nicht sein, daß „trillernde Demonstranten“ mit Faustschlägen traktiert und Festgenommene im Gewahrsam schikaniert würden. Es sei nicht hinzunehmen, daß die Polizei „jeglichen Protest im Keim erstickt“.

Die Kampagne hat einen Strafantrag gegen einen Bundeswehrsprecher gestellt, der die Kampagne in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung mit der SA verglichen hatte. Barbara Bollwahn