Brötchen alle Tage

■ In Meck-Pomm gibt es dank der „Bäderregelung“ sonntags Schrippen

Berlin (taz) – Schluß mit verrammelten Bäckereien am Sonntag! Mecklenburg-Vorpommern macht es möglich. Im Land der 2.000 Seen erließ das Wirtschaftsministerium kurzerhand die „Bäderregelung“. Damit wurden erst die Ladenschlußzeiten und jetzt auch das sonntägliche Backverbot abgeschafft. Die landeseigene „Bäderregelung“ befreit touristisch geprägte Orte von den gesetzlichen Ladenschlußzeiten. Auf Antrag der Bäckerinnung ergänzten die zuständigen Landesministerien das Gesetz jetzt durch eine Backerlaubnis für den Sonntag. „Ofenfrische Brötchen“ gebe es jetzt für die Bürger „täglich vom Bäcker nebenan“, frohlockt CDU- Wirtschaftsminister Jürgen Seidel.

Die „Bäderregelung“ darf zwar nur in Touristikzentren gelten. In Mecklenburg-Vorpommern ist es jedoch so gut wie unmöglich, nicht in der Nähe einer Badegelegenheit zu wohnen. Die ministerielle Liste der bädergeregelten Gebiete ist entsprechend ausführlich. Nicht nur die meisten Ortsteile an der 1.470 Kilometer langen Ostseeküste und die Seeufer fallen darunter. Auch die Schweriner Innenstadt, „begrenzt durch Wittenburger Straße bis Kreuzung Lübecker Straße“, ist ab sofort backverbotsfrei. In Parchim dürfen die Bäcker in der Innenstadt „begrenzt durch Hafenstraße ... und Piepenhager Straße“ ebenfalls sonntags ab 3.30 Uhr den Schrippenteig rühren. „Wir wollten das Ladenschlußgesetz nicht aushebeln“, beeilt sich eine Sprecherin des Landeswirtschaftsministeriums zu versichern.

Ladenschluß und das sonntägliche Backverbot sind Bundesgesetze. Und die werden heute mal wieder von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verhandelt. BD