V-Mann soll nicht inhaftiert werden

■ Trotz Haftbefehls wollen Bundesanwälte Steinmetz schonen

Berlin (taz) – Die Karlsruher Bundesanwaltschaft hat zwar gegen den früheren V-Mann des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, Klaus Steinmetz, einen Haftbefehl erwirkt – an dessen Vollstreckung ist sie jedoch nicht interessiert. Das geht aus den Ausführungen von Bundesanwalt Grießbaum hervor, der gestern vor dem Rechtsausschuß des Bundestags Stellung zu dem Fall nahm. Der ehemalige V-Mann Steinmetz wird verdächtigt, an dem Sprengstoffanschlag der RAF auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt beteiligt gewesen zu sein. Er wurde beim mißglückten Polizeieinsatz in Bad Kleinen im Sommer 1993 enttarnt und anschließend vom Kölner Verfassungsschutz mit einer neuen Identität ausgestattet. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Steinmetz wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Mitgliedern des Rechtsausschusses zufolge erklärte Grießbaum: „Der Generalbundesanwalt muß die Vollstreckung des Haftbefehls nicht wollen, er wird das auch nicht tun.“ Seine Behörde sei sich „sicher“, daß Steinmetz für eine Gerichtsverhandlung dennoch zur Verfügung stehen werde. Der mit Haftbefehl Gesuchte habe sein Erscheinen „versprochen“. Erst vor wenigen Wochen hatte die Karlsruher Behörde dem Rechtsausschuß schriftlich mitgeteilt, sie werde gegen Steinmetz einen Prozeß anstrengen.

Wolfgang Gast