Reisepleiten

Tausende Touristen haben 1993 Geld verloren, weil ihre Reiseveranstalter in Konkurs gingen. Aufgepaßt, die Verjährung steht unmittelbar bevor. Darauf hat die Verbraucherzentrale des Landes Bremen (VBZ) jetzt hingewiesen. Die VBZ rät allen Betroffenen, die bereits einen Antrag auf Schadensersatz beim Bundesjustizministerium gestellt haben, möglichst schnell unter Hinweis auf diesen Antrag an gleicher Stelle den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu verlangen und den Eingang der Verzichtserklärung zu überwachen. Wer noch keinen Antrag auf Schadensersatz gestellt hat, sollte dies jetzt unter Nennung der Schadenshöhe tun. taz