Bei Krankheit Studienplatz weg

■ Fachhochschule will Studierende exmatrikulieren, die im Grundstudium wegen Krankheit oder Schwangerschaft aussetzen müssen Von Patricia Faller

Eher beiläufig erfuhren die Studierenden der Fachhochschule Hamburg, daß im Grundstudium künftig keine Urlaubssemester mehr möglich sind. Wenn sie eine Auszeit nehmen wollen oder müssen, müssen sie ihren Studienplatz gleich aufgeben. In einem kurzen Abschnitt eines zweiseitigen Briefes informierten die MitarbeiterInnen des StudentInnensekretariats und des Prüfungsamts Mitte Mai über die einschneidende Veränderung: „Studierende, die während des Grundstudiums aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen zum Beispiel wegen Kinderbetreuung, Ableistung der Dienstpflicht oder Krankheit das Studium unterbrechen müssen, werden exmatrikuliert“, heißt es darin in schönstem Beamtendeutsch. Die Regelung gelte bereits seit diesem Semester und werde an anderen Hamburger Hochschulen ebenfalls praktiziert.

Ohnehin schon rare Studienplätze sollen nicht blockiert werden, lautet die Begründung der Fachhochschulverwaltung. Denn so lange einE StudentIn beurlaubt ist, kann der Studienplatz nicht wieder neu vergeben werden. Die betroffenen FH-Studierenden hätten aber gerne eine Studienplatzgarantie für spätere Zeiten.

In besagtem Brief an die Studierenden steht aber nur unverbindlich: „Zu einem späteren Zeitpunkt ist dann die Wiederzulassung und -immatrikulation auch in zulassungsbeschränkten Studiengängen aufgrund von Härtefall- und Bevorzugungsregelungen möglich.“

Der Allgemeine Studierenden Ausschuß (AStA) der Fachhochschule lehnt diese Neuregelung ab, da sie die Situation der Studierenden zusätzlich verschärfe. „Viele Studierende haben die Möglichkeit eines oder mehrerer Urlaubssemster genutzt, wenn sie zum Beispiel ein Kind bekamen und dieses betreuten, eine längere Krankheit auskurierten oder Zivil- oder Wehrdienst ableisten sollten“, berichtet die AStA-Finanzreferentin Bettina Dringenburg. Andere nahmen eine Auszeit, um sich zu orientieren, ob der Studiengang wirklich der richtige sei. Ein Großteil jobbte im Urlaubssemester, um das Studium zu finanzieren.

Die Neubestimmung berge nur Nachteile für die Studierenden, kritisiert der AStA: Wenn sich die Studierenden exmatrikulieren müssen, bedeutet dies zum einen, daß sie einen vielleicht mühsam, eventuell nach Wartezeiten, ergatterten Studienplatz aufgeben müssen. Sie verlieren nicht nur ihren Anspruch auf Bafög und das Semesterticket für den HVV, sondern müssen statt der günstigen StudentInnentarife auch wesentlich höhere Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Die Ausfallzeit wird nicht in der Rentenberechnung berücksichtigt. Nicht zuletzt müssen Jobber, die sich ihr späteres Studium finanzieren wollen, wiederum Steuern und Sozialabgaben zahlen. „Unserer Meinung nach ist diese Maßnahme der Fachhochschule Hamburg, in diesen Zeiten wieder mal auf Kosten von Studierenden zu sparen“, so Bettina Dringenburg, „so werden Studierende in soziale und finanzielle Notlagen getrieben“.