Werker im freien Fall

■ Blohm+Voss: Keine Auffanggesellschaft

Eine für die entlassenen Mitarbeiter der Werft Blohm+Voss geplante Auffanggesellschaft wird nun doch nicht gegründet. Deren Einrichtung sei zwar Bestandteil der in einer Einigungsstelle getroffenen Vereinbarungen gewesen, so der Betriebsratsvorsitzende der Werft GmbH, Otto Tetau. Die Konzernmutter, Thyssen-Industrie in Essen, halte sich jedoch nicht an ihre entsprechende Absichtserklärung.

Mehr als 500 Werft-Beschäftigte in den Bereichen Schiffbau und Reparatur haben bereits eine Kündigung erhalten; um die Streichung weiterer 100 Arbeitsplätze im Maschinenbau verhandeln seit vergangener Woche Betriebsrat und Geschäftsleitung. Die entlassenen Mitarbeiter sollten durch die Auffanggesellschaft eine größere Chance auf einen neuen Arbeitsplatz erhalten.

Verantwortlich für das Scheitern dieser Qualifizierungsmöglichkeit – die die Stadt Hamburg mit einer Million Mark unterstützen wollte – sind die kurzen Fristen, mit denen den Beschäftigten gekündigt worden ist. Für die Gesellschaft geplant war eine sechsmonatige Laufzeit, während derer Kurzarbeitergeld an die Betroffenen gezahlt werden sollte. Die Geschäftsleitung wandte jedoch die tariflichen Kündigungsfristen zwischen einem und zwei Monaten an; das Gesetz sieht eine Frist von bis zu sieben Monaten vor. Für eine Qualifizierung und Vermittlung der Entlassenen reichen ein Zeitraum von maximal zwei Monaten und entsprechend wenig Geld des Arbeitsamtes nicht aus.

Tetau rechnet nun mit mehr als 500 Einzelklagen gegen die Anwendung der weit kürzeren tariflichen Kündigungsfristen – und einer Gerichtsentscheidung frühestens in einem Jahr.

Stefanie Winter