Mit dem Hafenfilz auf Du und Du
: Aktionäre im Dunkeln

■ Verträge zwischen Stadt und Bremer Lagerhaus-Gesellschaft in der Kritik

Eigentlich könnten die Aktionäre der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) zufrieden sein. Sechs Prozent Dividende wurden auf der Hauptversammlung wie in den Vorjahren ausgeschüttet, obwohl die Hafenumschlagsbetriebe rote Zahlen einfahren. Doch die dubiose rechtliche Konstruktion, die der Aktiengesellschaft BLG garantierte Gewinne sichert, stieß auf heftige Kritik der kleinen Anteilseigner, denen neben der Stadtgemeinde Bremen (50,4 Prozent) und der Sparkasse (25,2 Prozent) die BLG gehört.

Die BLG ist für die Stadt Bremen als Treuhänderin für den Hafenumschlag zuständig. Sie bewirtschaftet die Umschlagsbetriebe und nutzt dafür mietfrei die der Stadt gehörenden Hafenanlagen. Dafür erhält sie eine am Umsatz orientierte Vergütung. 1995 flossen nach Angaben von BLG-Chef Hans-Heinrich Pöhl bei einem auf 500 Millionen Mark gesunkenen Umsatz 1,26 Millionen Mark an die BLG AG.

Die BLG komme ihm vor wie ein Staatsbetrieb in der DDR, ärgerte sich ein Vertreter der Kleinaktionäre. Es gebe keinen Einblick in Bilanzen einzelner Umschlagsbetriebe und kein richtiges Kostenmanagement. Eine Umstrukturierung müsse darum mit Druck vorangetrieben werden.

Auch Rechtsanwalt Hans-Jürgen Nölle, Vertreter der Deutschen Schutzgemeinschaft Wertpapierbesitz, ging hart mit Vorständen und Aufsichtsräten, darunter Häfensenator Uwe Beckmeyer (SPD), ins Gericht und forderte, das „Dickicht zu durchstoßen“: „Warum veranlassen Sie nicht eine umfassende Analyse der Kosten“, fragte Nölle. „Wie sehen die Betriebsüberlassungsverträge der Stadt mit der BLG aus? Wer trägt die Neun-Millionen Verluste aus dem ersten Quartal '96? Haftet die BLG für die Pensionen, für die kaum Rückstellungen gebildet worden sind?“

Das Podium blockte jedoch jede Diskussion um die wirklich wichtigen Fragen ab. “Alte Debatten“, meinte Pöhl, seien nicht Gegenstand einer nach dem Aktienrecht geregelten Hauptversammlung. Man sei in Verhandlungen mit der Stadt über eine neue handelsrechtliche Struktur der BLG. Übereinstimmung habe man aber noch nicht erzielt.

Streitig bleiben also offenbar die von der BLG geforderte Übertragung der noch stadteigenen Anlagen in ihr Vermögen sowie eine von Senator Beckmeyer abgelehnte Übernahme der hunderte von Millionen Mark schweren „Altlasten“ aus Pensionszusagen.

Auch die hohen Löhne bei der BLG gerieten ins Kreuzfeuer der Aktionäre. Ein Unternehmer aus Bremerhaven monierte, es könne nicht sein, daß ein Gabelstaplerfahrer im Güterverkehrszentrum 25 Mark pro Stunde bekomme, an den Kajen der BLG jedoch zehn Mark mehr verdiene. Solange es diese Ungleichheit gebe, könnten die privaten Hafenbetriebe nur schlecht mit der BLG kooperieren. Weiteres Hindernis seien die starren Schichtpläne der BLG-Leute, die für viele teure Überstunden sorgten. Es sei doch selbstverständlich, daß in einem Hafen dann gearbeitet werden müsse, wenn Schiffe ankämen. Der BLG-Chef erwiderte nur, man sei mit dem Betriebsrat in Verhandlungen über die Arbeitszeiten. Die übrigen Leistungen seien aber im Flächentarifvertrag für alle deutschen Hafenbetriebe geregelt.

Am Ende wurden Vorstand und Aufsichtsrat dennoch entlastet. Wirtschaftssenator Hartmut Perschau (CDU) zog neu in den Aufsichtsrat ein. jof