Länger offen

■ Bundestag beschließt neues Ladenschlußgesetz

Bonn (AP) – Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist beschlossene Sache. Mit der knappen Mehrheit von 327 gegen 321 Stimmen setzten die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP gestern im Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, nach dem Geschäfte vom 1. November an werktags zwischen sechs Uhr und 20 Uhr und an Samstagen bis 16 Uhr Kunden bedienen dürfen. Im Gegenzug entfallen mit dem Gesetz der lange Donnerstag und der lange erste Samstag im Monat. An den vier Samstagen vor Weihnachten ist allerdings unverändert um 18 Uhr Ladenschluß. Außerdem sollen Bäcker künftig auch an Sonntagen Brötchen backen können: Die Herstellung und der Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren werden sonn- und feiertags für drei Stunden zugelassen. Die Gewerkschaften DAG und HBV verwiesen gestern auf geltende Tarifverträge: Vor 1997 sei eine Verlängerung der Öffnungszeiten nicht möglich. Der Bundesrat kann die Neuregelung nicht blockieren – das Gesetz bedarf nicht seiner Zustimmung. Seiten 2 und 10