Senator soll entscheiden

■ AfB will Personalvertretungen entmachten / In wichtigen Fragen soll die Politik das Sagen haben

AfB will Personalvertretungen entmachten / In wichtigen Fragen soll die Politik das Sagen haben

Die Bremer Personalräte werden entmachtet – wenn es nach der Wählerveinigung Arbeit für Bremen (AfB) geht. Die hat gestern ihren Entwurf zur Reform des bremischen Personalvertretungsgesetzes vorgestellt. Danach sollen Personalräte nicht mehr bei allen Fragen in den Behörden das letzte Wort mitzusprechen haben. Mitentscheiden sollen sie nur noch bei Themen, die den politischen Auftrag der Ämter kaum tangieren: bei der Aufstellung von Sozialplänen oder bei der Regelung von Überstunden beispielsweise. Ansonsten dürften die Personalvertretungen zwar mitreden, aber entscheiden würde die Amtsspitze.

Anlaß für die Initiative der AfB ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai letzten Jahres. Da hatte Karlsruhe auf Antrag der CDU-Bundestagsfraktion die Novellierung des schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetzes beurteilt. Ergebnis: Viele Passagen seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Konsequenzen für Bremen? Erstmal keine, hat sich die Große Koalition geeinigt. Der Bund und alle anderen Länder müßten auf den Karlsruher Spruch reagieren, dem wolle sich Bremen dann anschließen. Das dauert zu lange, meint nun die AfB. Die Verwaltung müsse rasch umgebaut werden, da könne sich Bremen keine Rechtsunsicherheiten leisten. Schließlich könne jede Entscheidung auf der Basis des Bremer Gesetzes kassiert werden.

Gestern hat die AfB ein Rechtsgutachten des Kieler Professors Albert von Mutius und ihre Schlußfolgerungen daraus vorgestellt. Kernpunkt der Reform müsse die Neudefinition der „Allzuständigkeit der Personalräte“ sein. Der Senat darf nämlich nur bei der Einstellung von BeamtInnen alleine entscheiden, ansonsten haben bei allen Entscheidungen, die die Verwaltung betreffen, die von Behördenspitze und Personalrat paritätisch besetzten Einigungsstellen das letzte Wort. „Das kann nicht sein“, kommentierte gestern der AfB-Fraktionssprecher Andreas Lojewski.“ So würden Entscheidungen endlos verschleppt, und schließlich habe das Verfassungsgericht gerade entschieden, daß das „Demokratieprinzip“ gewahrt werden müsse: Der Wähler entscheidet, vermittelt über Parlament und Regierung, dem sei die Verwaltung nicht gleichgestellt.

Für die AfB müßten deshalb viele Kompetenzen der Einigungsstellen, und damit mittelbar der Personalvertretungen, wegfallen. Wenn zum Beispiel bei einem Senatsressort die Geschäftsverteilung verändert würde, dann hätte der Personalrat nach dem jetzigen Recht mitzuentscheiden. Nach dem AfB-Vorschlag dürfte er zwar seine Meinung sagen, aber der betreffende Fachsenator hätte ein „Evokationsrecht“ in der Einigungsstelle. Soll heißen: Am Ende entscheidet er. Und wenn es direkt um Fragen der politischen Amtsführung ginge, dann hätte der Personalrat nur noch ein Vorschlagsrecht.

„Wir sind uns bewußt, daß Gewerkschaften und Personalräte dagegen Sturm laufen werden“, sagte Lojewski gestern. „Aber wir kommen nicht drumrum.“ In der Bürgerschaftssitzung nach der Sommerpause wolle die AfB die Einrichtung eines Ausschusses zur Reform des Personalvertretungsgesetzes beantragen. „Ich hoffe, daß die CDU da zustimmt.“

Alles übertriebene Hektik, findet der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Gerhard Tilsner. Die AfB hatte ihm am Montag ihren Entwurf vorgestellt. Gelesen hat er ihn noch genauso wenig wie das Rechtsgutachten. Deshalb will er zu den Details keine Stellung nehmen. Aber sowieso findet er: „Für Bremen besteht überhaupt kein Handlungsbedarf. Wir sollten abwarten, wie der Bund und die anderen Länder reagieren.“ Daß bis dahin möglicherweise Entscheidungen von Karlsruhe kassiert würden, „mit der Gefahr müssen alle anderen auch leben.“ J.G.