Falsche Schweine

Memmingen (taz) – Der Chef der Lindauer Zollfahndung hat der taz – wie berichtet – Ermittlungen gegen Importeure von Wildfleisch aus Osteuropa bestätigt. Ermittelt hat auch die Zollfahndung in Norddeutschland. Falschdeklariertes Wildschweinfleisch eines norddeutschen Händlers war von den Zollbehörden beschlagnahmt, im Frühjahr 1996 aber wieder freigegeben worden.

Dafür zuständig wäre an sich die Staatsanwaltschaft. Doch in diesem Fall wurde die Freigabeverfügung vom Hauptzollamt versandt. Ein – wie es in Ermittlerkreisen heißt – „ausgeprochen ungewöhnliches Vorgehen“. Normalerweise ist in solch wichtigen Fällen die Staatsanwaltschaft zuständig, die in Abstimmung mit den Veterinärstellen über die Freigabe entscheidet. Seltsames Gebaren auch bei einer Durchsuchung der betreffenden Lieferfirma: sie soll abrupt wieder abgebrochen worden sein.

Beim zuständigen Hauptzollamt und der vorgesetzten Oberfinanzdirektion wurde mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis eine Auskunft zu den Fragen verweigert, wie und ob sichergestellt wurde, daß das wieder freigegebene Fleisch nicht in den Verzehr gelangt. Ebenfalls keine Auskunft gab es zu der Frage, ob denn das sichergestellte Fleisch auf Schweinepest hin untersucht wurde. kw