Neß-Prozeß mit wenig Folgen

■ Mißhandelnde Hamburger Polizisten kommen mit Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung davon

Hamburg (taz) – Milde Urteile verhängten die Richter gegen die beiden Hamburger Polizisten, die den Fernsehjournalisten Oliver Neß mißhandelt haben: Olaf A. und Oliver H. müssen 3.200 beziehungsweise 4.800 Mark Geldstrafe wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung bezahlen. Damit blieb das Hamburger Landgericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf Körperverletzung im Amt und auf ein Strafmaß von 9.600 und 12.000 Mark plädiert hatte.

Als erwiesen sahen es die Richter an, daß die beiden Polizeibeamten den ARD- Journalisten im Mai 1994 bei einer Kundgebung des rechtsextremen österreichischen Politikers Jörg Haider auf dem Hamburger Gänsemarkt schwer verletzten. Für ein gezieltes Vorgehen gegen einen unliebsamen Pressevertreter gebe es allerdings keine Beweise, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Nebenkläger und Polizeiopfer Oliver Neß, der Prellungen am ganzen Körper sowie einen doppelten Bänderriß davontrug, hält den Übergriff hingegen für einen gezielten Racheakt der Polizisten. Denn der polizeikritische Journalist hatte bereits einmal eine Verurteilung prügelnder Polizisten erreicht. Das Urteil habe „nichts mit der Wahrheit zu tun“, sagte Neß gestern. Die Polizisten seien „in keiner Weise angemessen zur Rechenschaft gezogen worden“. Neß' Anwalt, Martin Lemke, sprach von einem polizeilichen „Komplott des Vertuschens“. Angesichts dessen sei schon die Tatsache, daß es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen sei, ein Erfolg. Silke Mertins Seiten 4 und 10