Ohne Entschuldigung des Senators läuft nichts

■ Innenbehörde bleibt stur: Zivilprozeß im Mißhandlungsfall Marily Stroux eröffnet

Die unendliche Geschichte eines Steißbeinbruchs: Während Zwangsräumungen und Hundertschaften in der Hafenstraße längst der Vergangenheit angehören, bleibt die polizeiliche Mißhandlung der Fotojournalistin Marily Stroux noch immer ohne juristische Folgen. Vier Jahre, nachdem sie von Polizisten in der Hafenstraße 110 die Treppe hinuntergestoßen wurde, begann gestern vor der Zivilkammer des Hamburger Landgerichts der Prozeß um Schmerzensgeld und Schadensersatz.

„Alles ist heillos umstritten“, bedauerte das Gericht. Ein außergerichtlicher Vergleich scheiterte bisher daran, daß die Innenbehörde sich stur stellte. Dabei geht es um die vergleichsweise kleine Summe von insgesamt 13.000 Mark für Schmerzen, Verdienstausfall und Kamerabeschädigung. „Für uns ist noch immer ein Vergleich möglich“, so Stroux' Anwalt Jens Waßmann. „Aber neben einer Entschädigung erwartet meine Mandantin vor allem eine Entschuldigung des Dienstherrn.“

Nichts aber liegt Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) ferner als das; eine Entschuldigung wäre im unjuristischen Sinne ein Schuldeingeständnis. Es sei völlig ungeklärt, so Rechtsanwalt Thomas Scholle gestern für die beklagte Freie und Hansestadt Hamburg, wie und ob es bei dem fraglichen Polizeieinsatz im November 1992 zu der Verletzung gekommen sei. „Eine Frechheit“ angesichts der Beweislage, brauste Waßmann auf.

Die „Beweislage“ ist allerdings noch nie vor Gericht geklärt worden. Das neben der Zivilklage laufende Strafverfahren hatte die Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres zum zweiten Mal eingestellt. Stroux klagt nun erneut dagegen. Der Augenzeuge und Rechtsanwalt Tay Eich, der die mutmaßlichen Prügel-Polizisten identifizierte, könne sich ja auch geirrt haben, so die Staatsanwaltschaft. Schließlich hätte kein Polizist die Aussage Eichs bestätigt.

In Ermangelung eines abgeschlossenen Strafverfahrens und aufgrund der behördlichen Unwilligkeit, einen Vergleich zu schließen, muß die Zivilkammer den gesamten Fall selbst aufrollen.

Silke Mertins