Heuern und Feuern

■ Handwerk: Weniger Kündigungsschutz soll für mehr Arbeitsplätze sorgen

Von der bevorstehenden Änderung des Kündigungsschutzgesetzes – Bestandteil des „Bonner Sparpakets“ – ist das Handwerk besonders betroffen. Im Bereich der Hamburger Handwerkskammer liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei zwölf Mitarbeitern; der „ganz überwiegende Teil“ davon sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten, schätzt Geschäftsführer Jürgen Hogeforster.

Nach dem Gesetz ist die Entlassung eines Arbeitnehmers nur aus wichtigen Gründen zulässig; die Kündigung darf nicht „sozial ungerechtfertigt“ sein. Bisher galt dies für Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten, zukünftig liegt die Grenze bei zehn MitarbeiterInnen. Dem „Heuern und Feuern“ von unliebsamen Beschäftigten werde auf diese Weise Bahn gebrochen, kritisieren die Gewerkschaften. Bei der Handwerkskammer rechnet man hingegen mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Während die großen Firmen Beschäftigte entlassen, gebe es in kleinen Betrieben häufig genug Arbeit – nicht jedoch die Risikobereitschaft, eine weitere Person fest einzustellen. Die Ausnahmeregelung, die zum Schutz der kleinen Betriebe getroffen wurde, habe eher eine Barrierefunktion, meint Hogeforster. Es sei denkbar, daß einige Betriebe die Heraufsetzung der Kündigungsschutz-Grenze mißbrauchten. Wahrscheinlicher aber sei das Entstehen neuer Arbeitsplätze; die Kammer werde darauf „massiv Einfluß nehmen.“

Als Einstieg in eine Kampagne zum Abbau von Schutz- und Arbeitsrechten wertet hingegen Karin Roth als Vorsitzende des DGB-Bezirks Nordmark die Änderung des Kündigungsschutzgesetzes. Die Kleinbetriebe dienten dabei als „Exerzierfeld“. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks habe sich bereits für eine Anhebung der Grenze auf 20 Beschäftigte ausgesprochen, die dann auch gleich für die Zulassung von Betriebsratswahlen gelten soll.

Stefanie Winter