Jade-Deich kann weitergebaut werden

■ Bezirksregierung läßt Arbeiten trotz erfolgreicher Klage des BUND weitergehen

Oldenburg. Trotz eines vorläufig erfolgreichen Einspruchs von Umweltschützern vor Gericht dürfen die bereits begonnenen Arbeiten zur Verstärkung eines Deichs am Jadebusen planmäßig fortgesetzt werden. Wie die Bezirksregierung Weser-Ems am Freitag mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am selben Tag die sogenannte aufschiebende Wirkung einer Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung des Deichbauvorhabens durch die Bezirksregierung wiederhergestellt.

Zugleich habe das Gericht entschieden, daß alle Maßnahmen getroffen werden dürften, die für die Standsicherheit des Deiches erforderlich seien. Der bereits aufgeschlitzte Deich dürfe aufgespült, abgeflacht und begrünt werden, damit er bis zum Herbst winterfest sei.

Damit kann nach Ansicht von Experten unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits das auf sieben Jahre angelegte Deichbauprojekt wie geplant zu Ende geführt werden. Mit dem Beginn der Bauarbeiten seien endgültige Fakten geschaffen worden.

In dem Streit zwischen Bezirksregierung und dem BUND geht es um die Frage, ob eine gut sechs Kilometer lange Deichstrecke zwischen Cäciliengroden und Dangast (Kreis Friesland) auf der Seeseite oder auf der Landseite verstärkt werden sollte. Die Bezirksregierung entschied sich für die Seeseite und erließ Ende Februar einen entsprechenden Planfestellungsbe-schluß. Der zuständige III. Oldenburgische Deichverband begann im April mit den Arbeiten und schlitzte den Deich auf.

Der BUND, unterstützt von der Umweltstiftung WWF, wollte die Verstärkung des Sturmflutbollwerks auf der Landseite. Damit sollten die ökologisch wertvollen Salzwiesen und Vogelrastplätze am Jadebusen geschont werden, ohne den Hochwasserschutz zu gefährden. Die Verbände berufen sich dabei unter anderem auf die europäische Vogelschutzrichtlinie, die Gesetzes-Charakter hat. Bei der Entscheidung der Oldenburger Behörde zugunsten der Seeseite seien die Naturschutzziele unterbewertet und die Abwägung falsch getroffen worden.

Das Oldenburger Verwaltungsgericht verlangt nach den Angaben der Bezirksregierung Weser-Ems bei der Abwägungsentscheidung eine stärkere Berücksichtigung der Naturschutzargumente. Das schlösse allerdings nicht aus, daß die Behörde im Ergebnis mit ihrer bereits getroffenen Entscheidung richtig liege.

dpa