KZ-Zwangsarbeiter gewinnen Prozeß

■ Verfassungsgericht erkennt Ansprüche auf Entschädigung an

Überlebende Zwangsarbeiter von Auschwitz haben jetzt eine „beschleunigte Regelung“ ihrer Entschädigungsansprüche verlangt. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Mai 1996 ihre Ansprüche per Beschluß anerkannt. Der Sprecher des Auschwitz „UNION“ Komitees, der Bremer Klaus von Münchhausen, erwartet von den Gerichten und vom Bundestag, den Betroffenen noch in diesem Jahr zu ihren Lohnansprüchen zu verhelfen.

Die KlägerInnen waren während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Auschwitz interniert worden und hatten zwischen September 1943 und Januar 1945 auf Anordnung der SS Zwangsarbeit für ein Privatunternehmen leisten müssen. Sie verlangten von der Bundesrepublik Deutschland Entgelt für diese Arbeit. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun einstimmig festgestellt, daß es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gibt, „die der Geltendmachung individueller Entgeltansprüche durch ehemalige jüdische Zwangsarbeiter aus dem Zweiten Weltkrieg entgegensteht“. Im Einzelfall habe das vorlegende Fachgericht zu entscheiden. Von Münchhausen befürchtet eine weitere Verzögerung: „Schon jetzt sehen wir täglich, wie Kameradinnen und Kameraden sterben, bevor sie ihr Recht erlangt haben.“ dpa/sg