■ Zur Person
: Borttscheller unterliegt

Hans-Jörg Wilkens Ehre ist gerettet – fast. Gestern hat das Bremer Verwaltungsgericht dem Chef des Stadtamtes auf ganzer Linie recht gegeben – in einem juristisch ausgefochtenen Streit ausgerechnet mit Wilkens Vorgesetztem, Innensenator Ralf Borttscheller.

Der war in einem Zeitungsgespräch öffentlich über seinen Untergebenen hergezogen. Anlaß: die langen Wartezeiten bei der Führerscheinstelle, die Wilkens untersteht. Borttscheller wörtlich: „Herr Wilkens muß sich die Frage gefallen lassen, ob er seinem Amt gewachsen ist.“ Folge: Wilkens stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Das Gericht beschloß nun, daß Borttscheller erstens den Satz nicht mehr wiederholen darf und daß der Senat als Gesamtvorgesetzter öffentlich, das heißt per Zeitungsannonce, widerrufen müsse. Das allerdings muß die Landesregierung erst noch beschließen. Tut sie das nicht, dann droht eine Hauptverhandlung – mit offensichtlich schlechten Karten für Borttscheller. Der habe eindeutig seine Fürsorgepflicht verletzt, hat das Gericht nun festgestellt. J.G.