Sozialarbeit zum Ferienpensionstarif

■ Absurd: In Sachsen sind viele Frauenschutzhäuser darauf angewiesen, daß alle Betten belegt sind. Eine Gesetzesinitiative fordert, die Finanzierung abzusichern

Es war, wieder einmal, um Geld gegangen auf dieser Beratung im Rathaus. Geduldig hatte die junge Frau der Runde erläutert, was ein Frauenschutzhaus ist, warum auch die Kreisstadt Zittau so ein Haus braucht und warum das Geld kostet. Beim Verabschieden drückte ihr einer der Ratsherren amüsiert die Hand: „Da weiß ich ja nun, wohin ich meine Frau schicken kann, wenn ich sie mal geprügelt habe!“

Im kommunalen Haushalt taucht dieses Frauen- und Kinderschutzhaus gar nicht auf. „Frauen helfen Frauen“, der Trägerverein, stoppelt Fördergelder und Zuschüsse zusammen. Allein die Leiterin hat eine feste Stelle, ihre beiden Mitarbeiterinnen werden bezahlt vom Arbeitsamt und einem Zuschuß des Regierungspräsidiums Dresden. Zwischen 2 Mark und 40 Mark liegt der Tagessatz in den sächsischen Frauenschutzhäusern. Für das Geld, das die vor Gewalt geflohenen Frauen täglich in manchen Schutzhäusern hinlegen müssen, könnten sie sich auch in einer Ferienpension des Zittauer Gebirges einmieten.

„Wir wollen als gesellschaftlich notwendige Institution gefördert werden und nicht davon abhängig bleiben, wie viele Frauen gerade bei uns sind“, erklärt Christine Rudloff, Theologin und seit vier Jahren Leiterin des Frauenschutzhauses. Es sei doch „absurd, wenn der Verein auf ein volles Haus angewiesen ist“. Zwar würde das Sozialamt „bedürftigen“ Frauen einen Zuschuß zahlen, doch Frauenhaus-Mitarbeiterin Manuela Wichary hat oft genug erfahren: „Die Ämter sparen, wo sie können. Die rechnen den Frauen immer noch vor, daß ihr Geld ausreicht, den Tagessatz selbst zu tragen.“ So kommt es schon vor, daß eine zufluchtsuchende Frau lieber in das „preiswertere“, 30 Kilometer entfernte Frauenschutzhaus Löbau, eine Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt, zieht. Die meisten Frauen, so Manuela Wichary, sind aber auf diese Bleibe angewiesen: Kinder sollen weiter die Schule besuchen, Kontakte zu Freundinnen, Eltern nicht gleich abbrechen.

Begonnen hat der 1991 gegründete „Frauen helfen Frauen e.V.“ mit einer Notwohnung. Ein Jahr dauerte die Suche nach einem geeigneten und bezahlbaren Haus. Anfangs standen zwölf Betten bereit, jetzt sind es achtzehn. Das Zittauer Frauenhaus braucht nicht mehr Betten, sondern sichere Verhältnisse für Mitarbeiterinnen. Manuela Wichary, deren Stelle nur noch bis nächsten Mai bezahlt wird, hat sich mit Kolleginnen aus alten Bundesländern unterhalten: „Keine würde diese Arbeit für das bißchen Geld machen.“

Frauenschutzhaus ist eine „freiwillige“ Aufgabe der Kommune, dort wird bekanntlich zuerst gespart. Die Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Frauen- und Kinderschutzhäuser schickt in diesen Tagen eine eigene Gesetzesvorlage an die Landesregierung, Parlamente und Verwaltungen: Kommunen und Landkreise sollen zur Finanzierung der Häuser gesetzlich verpflichtet und Tagessätze einheitlich geregelt werden. Detlef Krell