Tunnelgangster sollen hinter Gitter

■ Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen bis zu 14 Jahren

Im Prozeß gegen die Tunnelgangster hat der Staatsanwalt gestern Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren beantragt. Im Plädoyer vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts sprach der Vertreter der Anklage von einem einmaligen, genialen Coup. Der spektakuläre Überfall auf die Zehlendorfer Commerzbank-Filiale am 27. Juni 1995 hatte durch eine originelle Tatplanung mit inszenierter Geiselnahme und einem Entkommen durch einen Tunnel für Schlagzeilen gesorgt. Die Angeklagten seien der Geiselnahme, des erpresserischen Menschenraubs, der schweren räuberischen Erpressung, des schweren Raubs sowie des Besitzes von Schußwaffen und Handgranaten überführt. Die höchste Strafe wurde für den mutmaßlichen Drahtzieher, den 46jährigen Syrer Khaled al-Barazi, beantragt. Seine Erklärung, wonach ein Unbekannter den Coup finanziert habe, nannte der Staatsanwalt eine Räuberpistole. Für den 38jährigen Kurden Ibrahim Dergham forderte die Anklage als rechte Hand des Bandenchefs dreizehn Jahre Gefängnis. Für den einzigen Deutschen unter den Angeklagten, den 23jährigen Sebastian Vierrath, seien zwölf Jahre Haft erforderlich. Bei zwei weiteren Angeklagten plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht beziehungsweise elf Jahre Haft. ADN