Caritas droht Geldentzug

■ Kampfansage des Sozialministeriums von Brandenburg gegen katholische Richtlinien zur Schwangerschaftsberatung

Berlin (taz) – So nicht, dachte sich Brandenburgs Sozialministerin Regine Hildebrandt. Die SPD- Politikerin will den vier Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in ihrem Land die staatliche Anerkennung entziehen, wenn diese sich weiterhin an die „Vorläufigen Bischöflichen Richtlinien“ zur Konfliktberatung abtreibungswilliger Frauen halten. Ihr Ultimatum: Bis zum 15. Juli muß die Caritas diese Richtlinien verändern. Andernfalls darf sie in Brandenburg keine Schwangerschaftskonfliktberatung mehr durchführen. Außerdem, so Ministeriumssprecher Thomas Wendt gestern, sollen dann auch die für dieses Jahr bewilligten Mittel von rund 260.000 Mark gestrichen werden.

Die von der Katholischen Bischofskonferenz Ende Januar verabschiedeten Richtlinien für alle MitarbeiterInnen von katholischen Beratungsstellen, widmen sich ausführlich dem Schutz des ungeborenen Lebens. So heißt es, in der Beratung solle vorrangig „das Vertrauen in eine gemeinsame Zukunft mit dem Kind gestärkt werden“. Die Beratung sei nur möglich, „wenn sich die Ratsuchende auf das gemeinsame Bemühen um Konfliktüberwindung einläßt“. Caritas-MitarbeiterInnen dürfen keine Beratungsbescheinigung ausstellen, wenn sich „die ratsuchende Frau nicht auf eine Beratung im Sinne dieser Richtlinien eingelassen hat“. Darüber hinaus sollen sie einer Frau die Beratung verweigern, wenn sie unter Zeitdruck stehe. Im Klartext heißt das, schreibt das brandenburgische Sozialministerium, „wenn die Frau zu erkennen gibt, daß die Zwölf-Wochen-Frist für eine Abtreibung bald abgelaufen ist, findet keine Beratung statt“. Damit verstoßen die bischöflichen Richtlinien nach Meinung Hildebrandts gegen geltende Gesetze. Denn das Abtreibungsrecht schreibt vor, daß die Gesprächsbereitschaft einer Frau nicht erzwungen werden kann.

Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin sieht dagegen keinerlei Konflikt mit der bundesgesetzlichen Regelung. „Daß das Ergebnis eines solchen Beratungsprozesses nicht vorweggenommen werden kann und in diesem Sinne offen ist, ist selbstverständlich“, heißt es in einer Stellungnahme. Man wünsche sich zudem, daß über diese Fragen konstruktiv gesprochen werde, anstatt „durch ultimativ vorgetragene Forderungen Druck auszuüben“.

Im Gegensatz zu Brandenburg denkt Nordrhein-Westfalen derzeit nicht daran, den katholischen Beratungsstellen die staatliche Anerkennung zu entziehen. Die Bischöfe in NRW, so Rainer Metzmacher, vom Sozialministerium, hätten verbindlich erklärt, daß man die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren respektiere. flo