Haftprüfung gegen Hennemann dauert an

60 Seiten umfaßt der Antrag auf Haftprüfung, den Friedrich Hennemanns Anwalt, Hanns Feigen, gestern der Bremer Staatsanwaltschaft zusandte. Der Anwalt will unter anderem belegen, daß sein Mandant eine Reise in die USA vor allem geplant habe, um seine dortigen Kontakte für den Bremer Schiffbau einzusetzen. Auch den Vorwurf der Verdunkelungsgefahr gegen den ehemaligen Vulkan-Vorstandsvorsitzenden will sein Anwalt entkräften.

Dazu verhält sich die Bremer Staatsanwaltschaft vorerst zurückhaltend: Das Konvolut zu prüfen „sei keine Sache von Stunden, eher von Tagen“, so Generalstaatsanwalt Hans Jahnknecht . Im Falle eines Bescheides, egal ob zustimmend oder ablehnend, bleibe im übrigen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Beschuldigten immer der Widerspruchsweg offen. Wann es eine endgültige Entscheidung für den wegen Untreue dringend tatverdächtigen Hennemann gebe, sei deshalb noch unklar. Grundsätzlich könne Hennemann nach amtlicher Prüfung bis zu sechs Monaten in Untersuchungshaft gehalten werden. Die Polizei hatte den 60jährigen Ex-Vulkan-Manager am 20. Juli in Untersuchungshaft festgenommen. taz