Waffenhandel läuft wie geschmiert

■ Die Bundesregierung erleichtert deutschen Firmen den Verkauf von Waffenteilen – unter anderem nach Asien. Künftig muß Bonn nur noch Rüstungsexporte genehmigen, wenn der Hauptauftragnehmer in Deutschland ist

Berlin (taz) – Die Manager von deutschen Waffenschmieden haben mit der Androhung weiterer Arbeitsplatzverluste einen Etappensieg erreicht: Die Bundesregierung hat die Zulieferung von Produktionsteilen an ausländische Rüstungsbetriebe erneut erleichtert. Seit gestern ist bekannt, daß Deutschland bereits seit April die Ausfuhrgenehmigung von Waffensystemen, für die deutsche Bauteile verwendet wurden, künftig dem Land überlassen will, in dem der Hauptauftragnehmer seinen Sitz hat. Das gilt für EU- und Nato-Staaten ebenso wie für Nato- gleichgestellte Staaten. Zu letzteren gehören sämtliche Asean-Staaten außer Vietnam – also auch das immer wieder wegen seiner Menschenrechtsverletzungen heftig kritisierte Indonesien.

Schon 1994 hatte der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) einen Erfolg errungen: Europäische Partner wollten nichts mit den deutschen Firmen zu tun haben, weil das deutsche Gesetz zu restriktiv sei, hieß es. Sie traktierten die Bundesregierung permanent, die Exportschranken zu lockern. Vor allem bei der zunehmenden Vernetzung der europäischen Waffenhersteller – Fusionen und Gemeinschaftsprojekte haben extrem an Bedeutung gewonnen – sahen sich die Deutschen im Hintertreffen. Schließlich erleichterte die Bundesregierung die private Rüstungskooperation im Rahmen der OECD, wenn der deutsche Lieferumfang nicht mehr als 20 Prozent betrug. Damals bestand sie aber immerhin noch darauf, beim Export von Rüstungsgütern mitzureden. Nur wenn zwischen den Partnerländern eine Liste existierte, in der festgelegt war, welche Länder für Exporte tabu waren, sollte die Ausfuhr in andere Länder ohne Probleme möglich sein.

Doch der BDI bohrte weiter. Mit Erfolg. „Die Regelung war undurchführbar“, sagte gestern die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, Christine Kern. Über die Listen habe man sich nicht einigen können; so sei es letztendlich bei einer Einzelfallprüfung geblieben. Nach ihrer Darstellung wird es aber auch künftig in jedem Fall ein Genehmigungsverfahren geben. Das deutsche Partnerunternehmen muß Informationen über das Empfängerland und das Fertigprodukt bereitstellen, „um der Bundesregierung zu ermöglichen, in Konsultationen bestimmten Exportvorhaben des Kooperationspartners entgegentreten zu können“ – so steht es in einem auf den 15. Mai datierten Papier.

Harald Bauer vom Institut für Internationale Politik weist darauf hin, daß Deutschland mit Frankreich und Großbritannien schon seit Anfang der 80er Jahre auf Einsprüche gegen Exporte verzichtet. So seien vor etwa zwei Jahren Panzer mit deutschen Turbinen nach Oman geliefert worden, obwohl Oman in Deutschland auf der schwarzen Liste steht.

Annette Jensen Seiten 7 und 10