Straffälligenhelfer wurde straffällig

■ Amtsrichterin sprach nur Verwarnung aus

Ein Straffälligenhelfer, als Sozialarbeiter bei der Straffälligenhilfe des Hoppenbank-Vereins in Bremen tätig, ist straffällig geworden, weil er die Miete der betreuten Straffälligen nicht an den Vermieter von deren Wohnungen, den Hoppenbank e.V., weiterleitete, sondern mit dem Geld seine persönlichen Schulden beglich.

Die Straffälligenhilfe half dem nun selbst Strafffälligen, einigte sich mit ihm auf die Rückzahlung des Geldes und beschäftigte den 35jährigen weiter.

Gestern stand der Mann vor Gericht: Die Amtsrichterin unterstützte die gütliche Einigung und verwarnte den Sozialarbeiter lediglich. Obwohl der Betrug in seiner Position besonders gravierende Folgen haben könnte und er damit seine Vorbildfunktion mißachtet habe, sei wegen seines Geständnisses und fehlender Vorstrafen von einer Verurteilung abzusehen. sg