Rechtsfreier Raum Radweg

■ Winterdienst für Radfahrer: Keiner will räumen, keiner will streuen, keiner will zuständig sein / Schwarzer Peter bei den AnwohnerInnen? Von Uli Exner

Hat sich RadfahrerIn ja schon mal drüber geärgert: Daß im Winter zwar die Straßen mit großem Brimborium geräumt werden, die Radwege aber nicht; daß sich dort die Schneematschhalden auftürmen; daß sich dort nicht ein einziges Sandkorn, kein bißchen Split findet. Rutschen statt Radfahren. Schikane mit System.

Denn während die „Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen (Anwohner) und Fahrbahnen“ (Stadtreinigung) fein säuberlich geregelt ist, mag sich für die Radwege niemand zuständig fühlen. „Das ist Sache der Bezirksämter“, meint die Stadtreinigung. „Das ist Sache der Stadtreinigung“, heißt es in den Bezirksämtern.

Begeben wir uns also aufs behördliche Glatteis und finden dort unter anderem: Das Hamburgische Wegegesetz, das Stadtreinigungsgesetz, zuwenig Geld, verschiedene Verordnungen über Zuständigkeiten und Reinigungshäufigkeiten auf öffentlichen Wegen sowie einen Versuch, das Hamburgische Wegegesetz zu ändern.

Der fand im Sommer letzten Jahres statt und hatte folgendes Ziel: Die Anwohner, diese Auffassung vertraten Stadtreinigung und Umweltbehörde, sollten künftig nicht nur für die Fußwege vor ihren Häusern zuständig sein, sondern auch für die Radwege. Die Baubehörde widersprach. Aus rechtlichen Gründen, und „weil man sich nicht mit den Anwohnern anlegen wollte“, wie Behördensprecher Matthias Thiede berichtet. Thiede geht davon aus, daß für den Winterdienst auf Radwegen „die Stadtreinigung zuständig ist“.

Damit hat er wohl so unrecht nicht. Jedenfalls neuerdings. Im gerade in Kraft getretenen Gesetz über die Stadtreinigung – Anlaß war die Verselbstständigung des städtischen Unternehmens – erhält der öffentlich-rechtliche Betrieb nämlich die Zuständigkeit für Reinigungs- und Winterdienste auf den „öffentlichen Wegen“. Dazu gehören, so sehen es jedenfalls städtische Juristen, auch die Radwege. Eine Rechtsauslegung, die die Stadtreinigung allerdings weit von sich weist.

Deren Sprecher Gerd Rohwedder verweist auf das Hamburgische Wegegesetz, wonach die Stadtreinigung nur für die Fahrbahnen zuständig ist. Die Radwege, da in dem Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, fielen in die Zuständigkeit der Bezirksämter. Einzige Ausnahme: Radstreifen, die direkt von der Fahrbahn abgetrennt worden sind wie in der Hochallee. Für die Räumung der gesonderten Zweiradwege habe die Stadtreinigung auch gar „keine passenden Fahrzeuge“. Eine Aussage, die auf ein weiteres Problem verweist.

Die Stadtreinigung wäre nämlich durchaus bereit, die Radwege zu fegen beziehungsweise im Winter zu räumen – wenn sie für diese zusätzliche Aufgabe zusätzliches Geld erhielte. Von den Anwohnern zum Beispiel, vor allem aber aus der Stadtkasse. Damit aber mag sich der Finanzsenator aufgrund seiner knappen Kassen überhaupt nicht anfreunden.

Folgen für den winterlichen Fahrradgleiter – da immerhin sind sich Stadtreinigung und Bezirk einig: „Für die Radwege wird wohl weiterhin niemand zuständig sein“ (Version Stadtreinigung). „Es hat bisher niemand die Radwege geräumt, und dabei wird's wohl auch bleiben“ (Version Bezirksämter).

Bleibt zu vermelden die Forderung des ADFC, nach der „Radwege künftig im Winterdienst genau so behandelt werden sollen, wie Autofahrbahnen“.