Zu blöd zum Klagen

■ Verfassungsgericht weist Rep-Klage gegen Hamburg-Wahl zurück

Die Hamburger müssen nicht schon wieder wählen. Das Hamburgische Verfassungsgericht wies gestern die Beschwerde der Republikaner (Reps) gegen die Bürgerschafts- und Bezirksversamm-lungswahlen in Bergedorf im September 1993 zurück. Begründung: Der Wahlausschuß hat zwar einen Fehler gemacht, doch nur, weil die Reps zu blöd waren.

Der Sachverhalt: Nach dem Wahlgesetz müssen Kandidaten zu den Volksvertretungsorganen auf Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen aufgestellt werden. Die Reps hatten damals ihre Kandidaten in den Bezirken gewählt. Da Bergedorf kein eigener Bezirksverband ist, kürten die Rechtsradikalen ihre Vertreter für Hamburgs Osten am 31. Juli 1993 auf einer Landesmitgliederversammlung. Das ist zulässig, befanden gestern die hanseatischen Verfassungsrichter.

Die Liste war 1993 vom Landeswahlausschuß abgelehnt worden. Denn Rep-Landeschef Werner Jamrowski hatte angegeben, die Listenvertreter seien auf einer „Restmitgliederversammlung“ nominiert worden, und das wäre unzulässig gewesen.

„Auch wenn der Wahlvorschlag hätte zugelassen werden müssen, liegt kein Wahlfehler vor“, so gestern der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Wilhelm Rapp, in der Urteilsbegründung. „Die Partei selbst hat diese – objektiv unrichtige – Entscheidung durch unzutreffende Angaben verursacht.“ Der Wahlausschuß hätte keinen Grund gehabt, Jamrowski für unglaubwürdig zu halten. Vielmehr hätte er davon ausgehen müssen, daß der Rep-Chef alles unternimmt, damit seine Partei zugelassen werde. „Er hat aber für seine Partei ungünstige Angaben gemacht“, so Rapp, „danach mußte der Wahlvorschlag abgelehnt werden.“

Auch die Klage gegen die Bürgerschaftswahl (Reps: 4,8 Prozent) wegen getrennter Bezirks- und Bürgerschafts-Wahlzettel lehnte das Verfassungsgericht als unbegründet ab. pemü