Licht und Strom für Asylbewerber

■ Gericht in Bad Kreuznach beendet absurde Maßnahme

Frankfurt/Main (taz) – Die Brüder Awad aus Ägypten, Asylbewerber in Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, können in ihrer Sozialwohnung demnächst wieder das Licht anschalten und sich eine Suppe kochen. Mehr als eine Woche lang hatten ihnen die Stadtwerke Strom und Gas abgeklemmt, weil sich das Sozialamt der Stadt weigerte, die von Stadtwerkedirektor Ralf Zechel (SPD) verlangte generelle Kaution von 2.000 Mark für von Flüchtlingen bewohnte Sozialwohnungen zu bezahlen (siehe taz von gestern). Gestern kam es vor dem Amtsgericht zu einem Vergleich, nachdem die Brüder Awad gegen die Stadtwerke auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geklagt hatten. Unterstützt wurden sie darin von der Evangelischen Kirche und der Sozialdezernentin von Bad Kreuznach, die das Vorgehen der Stadtwerke als eine „pauschal diskriminierende“ Maßnahme bezeichnet hatte. Nach diesem Vergleich zahlt nun das Sozialamt monatlich und im voraus pauschal 80 Mark für Strom und Gas für die Wohnung der Brüder Awad an die Stadtwerke. Diese 80 Mark können die Ägypter in Raten beim Sozialamt abstottern. Am Jahresende wird abgerechnet.

Dieser Vergleich gilt zunächst nur für die Brüder Awad. Sozialdezernentin Malu Dreyer (SPD) glaubt aber, daß er zu einer Grundlage für eine generelle Absprache zwischen Stadt und Stadtwerken werden könnte. Prozeßbeobachter aus Flüchtlingshilfegruppen monierten gestern dennoch, daß er immer noch diskriminierend für die AsylbewerberInnen sei. Denn: „AsylbewerberInnen sind weiter einer Sonderbehandlung durch die Stadtwerke ausgesetzt, auch wenn die Kaution vom Tisch ist.“ kpk