: Polizeigesetz im Ländle verschärft
■ Baden-Württembergs Polizisten dürfen jetzt auch ohne konkreten Verdacht jeden Reisenden kontrollieren
Stuttgart (taz) – Gestern hat die baden-württembergische Koalitionsregierung aus CDU und FDP das Polizeigesetz des Landes verschärft. Jetzt dürfen Polizisten auch ohne konkreten Verdacht Menschen auf Flughäfen, Bahnhöfen und Fernstraßen kontrollieren. Bislang konnten Autofahrer nur zur „Bekämpfung von Gefahren im Straßenverkehr“ angehalten werden.
Damit geht Baden-Württemberg noch über die in Bayern geltende Regelung hinaus, nur entlang der Grenzen solche „verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen“ durchzuführen. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble (CDU) begründete die Verschärfung mit der dadurch erleichterten Fahndung nach Rauschgift, Diebesgut und illegalen Einwanderern.
Die „Republikaner“ im Landtag begrüßten das neue Gesetz, während SPD und Grüne dagegen stimmten. Sie fürchten willkürliche Kontrollen, die die Bürger in ihrer Freizügigkeit einschränken und warfen der „Europapartei CDU“ vor, mit diesem Gesetz nur Angst vor einem vereinigten Europa zu machen. Zudem äußerten sie in der Landtagsdebatte Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Polizeigesetzes.
Frühere Versuche der „Republikaner“, das Polizeigesetz in Baden-Württemberg zu verschärfen, waren auch am Widerstand der Freidemokraten gescheitert, die nun zustimmten mit der Begründung: „Wenn es denn also nützt, wollen wir uns nicht dagegen sperren.“ Die Kritik der Opposition wandte sich darum gestern vor allem gegen die FDP, die bei der ersten Gesetzesänderung unter liberaler Regierungsbeteiligung ausgerechnet das Polizeigesetz verschärfte.
Dabei ist Baden-Württemberg das Bundesland mit der niedrigsten Verbrechensrate. Dennoch hält Thomas Schäuble die Kontrollen auf Landstraßen für ein geeignetes Mittel gegen die organisierte Kriminalität, die durch den Wegfall der Grenzkontrollen erheblich gestiegen sei. Demgegenüber, so Schäuble, sei doch der Eingriff in die Bürgerrechte „sehr gering“. Niemand könne doch etwas dagegen haben, „daß er sich ausweist“. Philipp Maußhardt
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