Bischof siegt gegen weltliche Macht

Darf der Staat – in diesem Fall das Land Hessen – heilige Privilegien der Katholischen Kirche abschaffen, indem er sie schlicht übernimmt? Triumphiert die hessische Wissenschaftsministerin Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) etwa über den lammfrommen Bischof von Limburg? Diesen Fragen stellte sich in letzter Instanz gestern das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Berlin. Und die Richter des 6. Senats am BVG schlugen sich – aus Angst vor der ewigen Verdammnis – auf die Seite des Bischofs. Denn Hessens Wissenschaftsministerin wollte an der Frankfurter Universität einen staatlich getragenen Diplomstudiengang Katholische Theologie einrichten. Das erboste den Limburger Bischof, denn die Ausbildung zum katholischen Priester sollte, wie eh und je, allein der Kirche vorbehalten bleiben. Durch zwei Instanzen klagte er sich siegreich bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Denn über die „bekenntnismäßige Ausgestaltung der Theologieausbildungsangebote“, so der Bischof unter Berufung auf das Grundgesetz, habe allein die Glaubensgemeinschaft zu entscheiden – und nicht der Staat. Und die „Glaubensgemeinschaft“ wolle keinen zweiten, von weltlicher Macht eingerichteten theologischen Diplomstudiengang akzeptieren. In zweiter Instanz gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Anfechtungsklage des Bischofs statt, ließ aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Gestern bestätigte der 6. Senat nun das hessische Urteil. Amen!

kpk Foto: Marc Volk