Auf lange Sicht nur Müll

■ East Side Gallery: Müllbeseitigung erst 1997 abgeschlossen. Bau eines „Spreeparks“ wegen offener Besitzverhältnisse fraglich

Nach der Räumung der Wagenburg an der East Side Gallery ist die künftige Nutzung des Ufergeländes noch unklar, obwohl seit 1993 das Ergebnis eines Architekturwettbewerbs vorliegt. Der prämierte Entwurf des US-Architekten Helmut Jahn sieht auf dem Spreeufer zwischen der Straße der Pariser Kommune und der Warschauer Straße den „Spreepark“ vor. Auf der Höhe des Hauptbahnhofs soll ein Wohnkomplex mit Spreeblick entstehen, der in südlicher Richtung – auf dem früheren Wagenburg-Gelände – in einen Park übergeht. Teile der East Side Gallery sind in dieses Konzept baulich integriert.

Doch vorerst steht das Projekt auf wackligen Beinen. Kurt Stark vom Stadtplanungsamt in Friedrichshain rechnet erst im nächsten Jahr mit der Baugenehmigung. Als hinderlich bei der Suche nach einem Investor wird sich die schwierige Eigentumssituation erweisen. Noch gehört das Grundstück dem Bundesvermögensamt. Sobald jedoch das „Mauergrundstücks-Gesetz“ in Kraft tritt, können Alteigentümer innerhalb einer Frist von sechs Monaten Antrag auf Rückerwerb stellen. Wie viele Alteigentümer Ansprüche stellen könnten, war nicht zu erfahren.

Zunächst muß das Bundesvermögensamt sich jedoch um die Reinigung des verdreckten Spreeufers und die Räumung der Müllberge kümmern. Nach Auskunft von Sachgebietsleiter Uwe Hacker waren gestern zwei Firmen zur Sichtung von „Gefahrenstoffen“ vor Ort. Fazit: Batterien, Öl- und Benzinrückstände könnten das Grundwasser verseuchen. Ab Montag soll die kostengünstigere Firma mit der Beseitigung beginnen. Alles übrige verbleibe jedoch auf dem Platz, da die ehemaligen Bewohner das Recht hätten, innerhalb der nächsten vier Wochen ihren Besitz abzuholen.

Anschließend sei keine Eile bei der Reinigung des Geländes geboten. Vermögensamtsmitarbeiter Hacker denkt an ein einjähriges ABM-Projekt für Langzeitarbeitslose als mögliche Lösung, um den Müll zu sortieren und dem Recycling zuzuführen. Über die Kostenhöhe und in Frage kommende Unternehmen schweigt sich Hacker aus. „Arbeitsamt und Land tragen die Lohnkosten, der Eigentümer die Entsorgungskosten. Hier muß auch das Bezirksamt Friedrichshain in die Pflicht genommen werden, da es in der Zeit von 1990 bis 94 über das Gelände verfügt und die Rollheimer geduldet hat.“

Gedulden muß sich solange das Referat Umweltdelikte des Landeskriminalamts. Kriminaloberrat Oliver Tölle will sich einklinken, sobald das Bundesvermögensamt die „teuren Bodenproben“ veranlaßt. Dann könne der „nur schwer festzustellende“ Straftatbestand der Bodenverunreinigung untersucht werden. Einzelne seien nur schwer zur Verantwortung zu ziehen, die Rückstände könnten zudem noch aus DDR-Zeiten stammen. „Bislang untersuchen wir schwerpunktmäßig Verstöße gegen umweltgefährdende Abfallbeseitigung“, in 65 Fällen werde ermittelt. Isabel Fannrich