FDP-Fraktionsvorsitzender Kubicki vor Gericht

■ Schadenersatz gefordert, weil er miserable Verträge für Mülldeponie abschloß

Hamburg (taz) – Die Räumlichkeiten kennt er, nur die Rolle ist noch ungewohnt: Vor dem Kieler Landgericht gibt der schleswig- holsteinische FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki, im bürgerlichen Leben Anwalt, ab heute den Angeklagten. Auf rund 1,5 Millionen Mark Schadenersatz hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern den Kieler FDP-Politiker verklagt.

Der Grund: Kubicki war 1992 als juristischer Berater des Landes an den Vertragsverhandlungen über die Mülldeponie Schönberg beteiligt. Als Ergebnis der Beratertätigkeit, für er fast 860.000 Mark kassierte, standen Kontrakte, die der Schweriner Landesrechnungshof-Präsident Uwe Tannenberg als „miserabel verhandelte Knebelverträge“ klassifiziert, bei denen nicht nur „die Regeln ordentlicher kaufmännischer Kunst verletzt worden seien“, sondern dem Bundesland auch ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zugefügt worden sei. Nun fordert die Landesregierung von ihrem teuren Berater Kubicki Geld zurück.

Die Müllverträge hängen Kubicki einfach nach. Dabei hatte sich der „Ostsee-Möllemann“ gerade wieder aufgerappelt, nachdem der Schönberg-Deal ihn 1993 seinen Sessel als Partei- und Fraktionschef der Kieler FDP gekostet hatte. Seit der Landtagswahl im März führt er die FDP-Fraktion wieder an. Und schon droht möglicherweise der nächste Karriereknick. Denn während vor dem Kieler Landgericht geprüft werden wird, ob Kubicki „für bereits entstandene oder noch entstehende Schäden“ ersatzpflichtig ist, ermittelt auch die Schweriner Staatsanwaltschaft gegen den FDP-Politiker – wegen „Betrugsverdacht“. Kubicki teilte sich mit seinem Parteifreund, dem Müllmakler und DMG-Chef Adolf Hillmer nicht nur das Schönberg-Geschäft. Er unterhielt zu ihm auch intensive Geschäftsbeziehungen. Seit 1991 war Kubicki stiller Gesellschafter der von Hillmer gegründeten „HGE Haus, Grund- und Entwicklungsgesellschaft mbh“ mit Sitz im niedersächsischen Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob er diese Beteiligung während der Schönberg-Verhandlungen widerrechlich verschwiegen hat.

Kubicki weist alle Vorwürfe gegen eine von Interessenskollisionen geprägte Beratertätigkeit für die Schweriner Landesregierung als „haltlos“ zurück. Er beklagt eine „unverantwortliche Vermischung seiner politischen und anwaltlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit“.

Nicht nur Kubicki soll es nach Willen der Schweriner Landesregierung ans Portemonnaie gehen: Sie verklagte auch den ehemaligen Staatssekretär des Umweltministeriums, Peter-Uwe Conrad (CDU) auf insgesamt zwei Millionen Mark Schadenersatz. Conrad hatte zusammen mit der ehemaligen Umweltministerin Petra Ullmann (CDU) für die Landesregierung die Schönberg-Verhandlungen geführt. Neben dem ebenfalls beim Kieler Landgericht anhängigen Schadenersatzverfahren liegt auch dem Schleswiger Verwaltungsgericht eine Klage gegen Conrad vor: wegen „Pflichtverletzung“ im Amt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen in Zusammenhang mit den Müllverträgen wegen des Verdachtes der „Untreue“ gegen den ehemaligen Staatssekretär. Marco Carini