Miethai & Co.
: Mieterhöhung

Sozialwohnungen werden teurer  ■ Von Achim Woens

Auf etwa 190.000 Hamburger SozialmieterInnen werden laut Beschluß des Bundeskabinetts über die Anhebung der Instandsetzungs- und Verwaltungskostenpauschalen zum 1. August dieses Jahres deftige Mieterhöhungen zukommen. Die zuletzt im Jahre 1992 angehobenen Pauschalsätze für die Verwaltungskosten steigen pro Wohnung von 420 auf 480 Mark jährlich. Für Garagen steigt die Pauschale von 55 auf 65 Mark.

Die Erhöhungen für die Instandhaltungspauschalen sind je nach Baualter sehr verschieden ausgefallen. Je älter die Wohnung, desto höher fällt die Erhöhung des Grundbetrages aus. Bei Mieterhöhungen, die mit den gestiegenen Pauschalen begründet werden, sind bestimmte Zu- und Abschläge nach Paragraph 28 ILBV zu beachten. Alles in allem kann dies bei großen Sozialwohnungen die Miete bis zu 500 Mark im Jahr nach oben treiben.

Achtung: Die Erhöhung der Pauschalen ist eine Mieterhöhung und muß auch den Anforderungen einer solchen genügen. Sie muß insbesondere berchnet und erläutert sein. Liegen die Kosten für Instandhaltung beispielsweise höher als die gesetzlich möglichen Beträge, so darf nur bis zu dieser Grenze erhöht werden.

Der Mieterhöhung muß außerdem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder ein Auszug derselben mit einer Zusatzberechnung beigefügt sein. Es muß erkennbar sein, wie sich die Durchschnittsmiete und die daraus resultierende Einzelmiete für die Wohnung erhöht. Ebenso sind die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen der Erhöhung zu benennen. Auch auf das Recht der MieterInnen, die entsprechenden Unterlagen einzusehen, muß hingewiesen sein. Soll die Miete zum 1. August erhöht werden, so muß die einseitige Erklärung des Vermieters bis spätestens zum 15. Juli beim Mieter sein.