Verworrene Formulare

■ Kürzungen der Arbeitslosenhilfe sollten immer überprüft werden

Neue Bescheide vom Bremer Arbeitsamt flattern derzeit allen EmpfängerInnen von Arbeitslosenhilfe ins Haus. Verworrenes Gesetzes-Kauderwelsch findet sich dort, das nicht immer rechtens ist. Davor warnt jedenfalls jetzt die „Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger“ (AGAB).

Seit dem 1. Juli gilt das Reformgesetz zur Arbeitslosenhilfe. Betroffene sollten sich sofort beraten lassen, fordert die AGAB und ruft zu Widersprüchen auf. Vor allem ältere Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen sind von dem neuen Gesetz betroffen. Wer als über 60jähriger nicht so schnell wie möglich Rente beantragt, so liest sich der neue Bescheid, werde keine Arbeitslosenhilfe mehr erhalten. „Nicht alle dürfen zur Rente gezwungen werden“, klagt Gitta Barufke von der AGAB. Denn wenn ein arbeitsloser 63jähriger Mann bereits zwei Jahre früher Rentner wird, müsse er möglicherweise mit weniger Rentenleistungen rechnen. „Wem solche Abschläge drohen, darf laut Gesetz weiter Arbeitslosenhilfe beziehen“, sagt die Arbeitslosenberaterin Barufke.

Diese Ausnahme werde jedoch in keiner Zeile auf dem Bescheid erwähnt. Barufke fordert die Betroffenen auf, zunächst einen Rentenantrag bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zu stellen und dann beim Arbeitsamt Widerspruch einzulegen.

Außerdem gilt künftig für alle EmpfängerInnen, ob jung oder alt: Die Bemessungsgrundlage für Arbeitslosenilfe wird jedes Jahr um drei Prozent gekürzt. Vor der Reform wurde sie alle drei Jahre überprüft und je nach Einzelfall gesenkt. Dann zum Beispiel, wenn ein Metallfacharbeiter nach drei Jahren nicht mehr zum ursprünglich berechneten Tarif vermittelt werden kann. „Wir kennen viele dieser Fälle, die bereits im Januar um 10 Prozent heruntergestuft wurden“, erklärt die AGAB-Mitarbeiterin. Sie würden jetzt nochmals, laut neuem Bescheid, um drei Prozent gedrückt: „Diese Betroffenen können einen Antrag stellen, damit die Kürzung zurückgenommen wird“, fordert sie.

Positiv, so Barufke, falle das Reformgesetz jedoch für Ehepaare aus. Bisher wurde das Einkommen des Partners auf die Arbeitslosenhilfe des anderen angerechnet. Jetzt erhöht sich der Freibetrag auf rund 250 Mark. Barufke: „Wer bisher darüber lag, sollte jetzt seine Arbeitslosenhilfe neu berechnen lassen.“ kat