Knausernde Unvernunft

■ Wird die Reform des Denkmalschutzgesetzes ein Opfer der Sparzwänge?

Verbesserungen, die zuerst Geld kosten, haben es momentan schwer. Und zwar selbst dann, wenn sie ihre Effizienz auf lange Distanz andernorts längst bewiesen haben. Das Nervenkostüm der Entscheider ist durch Sprarreize so überlastet, daß vernünftige Reformen, die einer Anschubfinanzierung bedürfen, Panik auslösen.

Das war so bei den Vorschlägen der Museumsdirektoren zur effektiven Neuregelung ihrer Institute. Und dieselben politischen Ängste drohen jetzt, die notwendige Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zu verhindern. Im Laufe dieses Jahres soll sich die Bürgerschaft damit befassen, aber schon in der Behördenabstimmung bauen sich enorme Widerstände auf.

Das erscheint verständlich, wenn man sich den Vorschlag nur oberflächlich betrachtet. Denn im Gegensatz zum jetzigen Stand der Denkmalliste – 1.100 Gebäude und Ensembles – würden durch die Novellierung schlagartig 10-12.000 Baudenkmale aufgenommen. Das erschreckt Wirtschaftsbehördler, die Investitionshemmnisse befürchten, ebenso grundlos wie ihre Kollegen aus der Finanzbehörde, die Entschädigungsforderungen an die Wand malen, die es allerdings bisher noch nie gegeben hat.

Tatsächlich handelt es sich bei der Umwandlung des jetzigen konstituierenden Systems in ein sogenanntes Ipsa-lege-Prinzip nur um eine Umkehrung des bisherigen Verfahrensweges, der Arbeitskraft freisetzt und Transparenz schafft. Denn daß der schützenswerte Bestand die besagte fünfstellige Größenordnung hat – lediglich 8 Prozent des gesamten Altbaubestandes – kann niemand ernsthaft bezweifeln. Doch bisher mußte für jeden Eintrag in die Denkmalliste ein aufwendiger Abstimmungs- und Verfahrensweg beschritten werden. Das führte dazu, daß die kleine Denkmalschutz-Behörde bisher nur ein knappes Zehntel schützenswerter Bauten aufnehmen konnte.

Das Ipsa-lege-Prinzip hätte nun zur Folge, daß die Fachleute bereits auf Grund einer knappen Einschätzung ein Baudenkmal benennen können und der aufwendige Begründungsvorgang erst einsetzt, wenn ein Besitzer Änderungen an dem Gebäude vornehmen möchte. Dies würde allerdings für den dreijährigen Zeitraum der Katalogisierung einen Personalmehraufwand vorraussetzen. Dies läßt die Sparkommissare erzittern.

Manfred Fischer, Leiter des Denkmalschutzamtes, der auf die erfolgreiche Ipsa-lege-Praxis in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Hessen verweisen kann, hält diese nachdrücklich für die einzige, die „effektiv, demokratisch, nachvollziehbar, bürgernah und verwaltungssparsam“ sei. „Nur das Ipsa-lege-Prinzip“, so Fischer weiter, kann einen sparsamen Umgang mit Steuermitteln garantieren.“ Wenn da nicht diese ver- flixten Anschubkosten wären.

Till Briegleb