■ Zur Person
: Der Sieger

Der Rechtsstreit zwischen Stadtamts-Chef Hans-Jörg Wilkens und Innensenator Ralf Borttscheller ist beendet – zumindest, was den gerichtlichen Weg angeht. And the winner is: Wilkens! Borttscheller darf fürderhin nicht mehr öffentlich bezweifeln, ob sein Untergebener Wilkens seine Behörde im Griff habe.

Zur Erinnerung: Vor gut zwei Wochen hatte das Bremer Verwaltungsgericht eine Entscheidung veröffentlicht. Wilkens hatte sich per einstweiliger Anordnung gegen Äußerungen seines Dienstherrn gewehrt. Bei der Fürhrerscheinstelle hatte es elend lange Wartezeiten gegeben. Daraufhin hatte Borttscheller gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt: „Herr Wilkens muß sich die Frage gefallen lassen, ob er seinem Amt gewachsen ist.“

Das darf er nicht, hatte das Gericht entschieden. Er darf nicht in der Öffentlichkeit über einen Untergebenen herziehen, wenn es vorher die Chance zu einer innerbehördlichen Klärung gegeben hätte. Mittlerweile hat die Entscheidung Rechtskräftigkeit erlangt, weil Borttscheller die Frist für eine Beschwerde hat verstreichen lassen. Nun wird zwischen den beteiligten Anwälten über eine Ehrenerklärung für Wilkens verhandelt. „Wir wollen gerne eine Erklärung, in der drinsteht, daß Herr Wilkens alles Erforderliche zeitnah versucht hat, damit die Führerscheinstelle ordentlich arbeitet“, sagte Wilkens-Anwalt Waldemar Klischies. Wilkens selbst wollte sich zur Sache genausowenig äußern wie Borttscheller. Dessen Sprecher Stefan Luft erklärte: „Wir sehen keinen Anlaß, uns zu äußern.“ J.G.