Nur 14 Pfennig pro Kilometer

■ Radfahrer können Arbeitsweg von der Steuer absetzen

Wer umwelt- und gesundheitsbewußt mit dem Fahrrad zur Arbeitsstelle fährt und das auch dem Finanzamt sagt, ist selbst schuld. Sie oder er kann nämlich lediglich mickrige 14 Pfennige pro Kilometer von der Steuer absetzen. Wer sich aber morgens auf sein Moped setzt und knatternd die Nachbarn aus dem Bett wirft, wird dafür mit 33 Pfennigen belohnt. Und wer gar in sein Auto steigt, den keuchenden RadlerInnen Ruß um die Ohren und Ozon in die Nase bläst, bekommt vom Staat fürstliche 70 Pfennig erstattet.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hat jetzt eine Rechnung aufgestellt, die auch den steuerehrlichen RadfahrerInnen ein wenig mehr zu ihrem Recht verhilft. Während die Pauschalsätze für Motorrad und Auto verbindlich sind, können fürs Fahrrad nämlich die tatsächlichen Kosten bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Wer ein teures Rad, Helm und Spezialkleidung hat, dazu noch eine Versicherung abschließt und sein Gefährt regelmäßig in Reparatur gibt, kann bis zu 60 Pfennig pro Kilometer absetzen. Für die Durchschnitts-RadfahrerIn lohnt sich das Sammeln von Rechnungen und Quittungen jedoch kaum: Ältere Fahrräder können nicht abgeschrieben werden und gutes Abschließen gilt nicht als Versicherung.

Ruth Steinacker vom ADFC Bremen sieht denn auch eine eklatante Benachteiligung ihrer Klientel durch die Steuergesetze. „Es findet dadurch eine Subventionierung des Autoverkehrs statt.“ Der „Fahrad-Fanclub“ fordert seit langem eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.

Während SPD und Grüne eine solche Gleichbehandlung motorisierter und pedalisierter PendlerInnen unterstützen, lehnt die CDU eine Gesetzesänderung strikt ab.

sg