Kritische Endphase bei Atomteststoppverhandlung

■ Die USA wollen keine Änderung des Vertragsentwurfes. China und Pakistan verlangen präzisere Überwachungsbestimmungen. Indien lehnt Vertrag rundweg ab

Genf (taz) – Die Verhandlungen der UNO-Abrüstungskonferenz über ein umfassendes Verbot von Atomwaffentests haben gestern eine kritische Endphase erreicht. Nach Einschätzung westlicher Diplomaten ist das endgültige Scheitern der Verhandlungen ebenso möglich wie ein Vertragsabschluß innerhalb von zwei Wochen. Während die Botschafter Chinas und Pakistans, Sha Zukang und Muni Akram, auf einer Plenumssitzung der 61 Konferenzstaaten offiziell Änderungen des vorliegenden Vertragsentwurf forderten, schlossen US-Botschafter Stephen Ledogar und der Direktor der Washingtoner Abrüstungs- und Rüstungskontrollbehörde (ACDA), John Holum, dies ausdrücklich aus. Zudem bleibt Indien bei seiner Ablehnung des Entwurfes, weil dieser keine Verpflichtung der fünf offiziellen Atomwaffenmächte zur Abrüstung ihrer Arsenale enthält.

China und Pakistan fordern, daß der Exekutivrat der künftigen internationalen Behörde zur Überwachung des Abkommens bei Verdacht auf Vertragsverletzungen Vor-Ort-Inspektionen anordnen kann. Bislang ist vorgesehen, daß diese Anordnung mit einfacher Mehrheit der Konferenzstaaten erfolgt. China und Pakistan verlangen in diesem Falle zudem eine Dreifünftel- bzw. eine Zweidrittelmehrheit. Außerdem wollen die beiden Staaten Vertragsstöße „vorrangig“ durch Erkenntnisse der internationalen Behörde belegt wissen. Nationale Aufklärungsinstrumente einzelner Staaten dürften nur eine „nachgeordnete“ Rolle spielen, weil ansonsten Staaten mit weniger entwickelten Spionagetechnologien benachteiligt wären. Die USA und eine Reihe westlicher Staaten vertreten die entgegengesetzte Position. Pakistan verlangt zudem eine exakte „Definition nationaler Aufklärungsinstrumente“, deren Erkenntnisse künftig berücksichtigt werden dürfen. ACDA-Direktor Holum lehnte die von China und Pakistan geforderten Änderungen des Vertragstextes ausdrücklich ab. Er sah auf Anfrage auch „keine Möglichkeiten“, den Bedenken der beiden Staaten auf andere Weise – zum Beispiel durch interpretative Erläuterungen des Vertragstextes – Rechnung zu tragen. Sollte ein Vertrag zustande kommen, muß er der UNO-Generalversammlung in New York zugeleitet werden. Auch die muß dem Vertrag erst noch mit Mehrheit zustimmen. Andreas Zumach