Telekom teilt mit

■ Wer keine Weitergabe seiner Adresse durch die Auskunft will, muß Widerspruch einlegen

Beim Öffnen der Telefonrechnung fällt so manches bunte Blättchen mit heraus. Schon längst hat die Telekom ihre Briefe als Werbeträger entdeckt. Und so wandern die vielen Beilagen gewohnheitsmäßig direkt in den Papierkorb. Doch in diesem Monat ist Vorsicht geboten: Die bunte Anpreisung der neuen Informationsdienste der Telekom gibt sich belanglos wie andere Werbung auch. Doch hier steckt der Teufel im Detail.

Wer sich nämlich die Mühe macht, das Faltblättchen ganz zu öffnen, bringt dort auch eine versteckte Antwortkarte zum Vorschein. „Widerspruchsrecht“ steht darauf. Nach längerem Studium des Kleingedruckten erschließt sich schließlich auch die Sache, gegen die hier „Widerspruch“ eingelegt werden kann: die „Komfortauskunft“.

Wer es versäumt, die Karte rechtzeitig zurückzuschicken, wird künftig noch mehr bunte Werbeblätter ins Haus bekommen. Er gestattet der Telekom AG nämlich, bei der telefonischen Auskunft in Zukunft nicht nur seine Rufnummer, sondern auch Adresse und Beruf weiterzugeben – im Einzelfall, aber auch en gros.

„Schnell finden – schnell gefunden werden“, nennt die Telekom diesen „neuen Service“. Wer keinen Wert darauf legt, muß aktiv werden und die Widerspruchs-Karten zurückschicken. Und wer eine Geheimnummer hat, soll dies bitte im verschlossenen Umschlag tun, rät die Telekom im Sinne ihres Verständnisses von Datenschutz. cla