Juristisches Vakuum bei der Genomforschung

■ Unesco-Komitee legt neuen Entwurf für eine Bioethik-Deklaration vor

Mit einem weltweit „verbindlichen ethischen Grundkodex“ für die Anwendung gentechnischer Methoden am Menschen will die Unesco ein juristisches Vakuum füllen. In einer Bioethik-Deklaration soll ein „Minimum an einheitlichen Grundsätzen“ festgeschrieben werden, an denen sich die Gesetzgeber in allen Ländern zu orientieren haben. Das vor drei Jahren mit der Erarbeitung eines Vorschlags betraute Internationale Bioethik-Komitee (IBC) der Unesco hat jetzt einen neuen Vorschlag vorgelegt. Geht es nach den Willen der 53 vom Unesco-Generaldirektor Frederico Mayor berufenen ExpertInnen wird damit zum ersten Mal verbindlich festgelegt, daß Forschungsergebnisse über das menschliche Genom auf „keinen Fall für militärische Zwecke“ genutzt werden dürfen.

Auch die Versicherungsbranche wird mit dem Entwurf nicht einverstanden sein. Schlägt das IBC doch vor, daß genetische Daten einer Person einem besonderen Schutz unterliegen. Die Verwertung von genetischen Testergebnissen bei Vertragsabschlüssen dürfte damit zumindest keine Selbstverständlichkeit mehr sehr.

Den Vorwurf der Gentechnikfeindlichkeit kann man dem IBC jedoch nicht machen. Obwohl der Schutzgedanke im Vordergrund stehen sollte, hat das Ethik-Gremium es nicht unterlassen können, die Staaten aufzufordern, die Voraussetzungen für die Forschung am menschlichen Genom zu gewährleisten.

Das Ethik-Gremium selbst hat keine Entscheidungsbefugnisse. Es bereitet nur den Entwurf vor. Im kommenden Frühjahr soll der Konventionstext den Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Die formelle Verabschiedung wird dann, so sieht es zumindest der Zeitplan vor, auf der Unesco-Generalkonferenz im Herbst 1997 geschehen. Wolfgang Löhr

Der Entwurf für die Unesco-Konvention ist gegen Einsendung eines frankiertes Rückumschlages (3 Mark) erhältich bei: Deutsche Unesco-Kommission, Colmantstr. 15, 53115 Bonn, oder unter http://www.unesco.de im Internet abrufbar.