5 Jahre Haft gefordert

■ Staatsanwaltschaft wirft Neonazi Gary Lauck Volksverhetzung vor

Hamburg (taz) – Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gestern in ihrem Plädoyer fünf Jahre Gefängnis für den Neonazi Gary Rex Lauck gefordert. Die beiden Ankläger am Hamburger Landgericht zeigten nicht den geringsten Zweifel daran, daß sie den US-Amerikaner der Volksverhetzung, Verbreitung von neonazistischem Propagandamaterial sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für schuldig befinden. Nach ihrer Überzeugung plante, organisierte und betreute Lauck den Versand neonazistischer Propaganda von den USA in die Bundesrepublik. „Ohne ihn lief nichts“, erklärte Staatsanwalt Mauruschat. Laucks Anwalt Hans-Otto Sieg hatte zuvor behauptet, sein Mandant habe das neonazistische Material in den USA zwar hergestellt, nicht aber hierher vertrieben.

Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung: Hochkonspirativ seien vom Wohnsitz Laucks in Lincoln, Nebraska, aus Exemplare des NS-Kampfruf, der SS-Rassenkunde sowie rassistische Aufkleber, Fahnen und Armbinden mit Hakenkreuzen an Abonnenten nach Deutschland verschickt worden – und zwar über zwanzig Jahre hinweg. Die Pakete habe zwar Laucks Mitarbeiterin Opal Soltau gepackt, er selbst habe jedoch die Organisationsherrschaft gehabt. Den Abonnenten wurde das Material postlagernd zugesandt. Beim Verschicken der Post, die alle zwei Monate auf den Weg nach Europa gebracht wurde, habe die NSDAP/AO, deren Chef Lauck ist, Phantasienamen benutzt – zynischerweise Namen mit jüdischem Klang.

Es sei ihm schwergefallen, bei der Strafzumessung Argumente zugunsten des Angeklagten zu sammeln, gab Staatsanwalt Mauruschat zu. Zugleich warnte er eindringlich davor, Lauck als „Spinner“ oder „Sektierer“ zu verharmlosen. Er halte ihn für absolut unbelehrbar. Der US-Amerikaner sei von einem tiefsitzenden Antisemitismus motiviert. Der Umfang und die Dauer von Laucks Tätigkeit seien bislang beispiellos. Die Intensität seiner „Rassenhetze“ in den Druckschriften überschreite die Ekelschwelle. Negativ zu Buche geschlagen habe zudem das Auftreten Laucks während der Verhandlung: Wenn Artikel verlesen wurden, in denen er den Holocaust leugnet, habe der Neonazi demonstrativ gegähnt, sich gelangweilt gegeben und manches Mal sogar gelesen. Das tat Lauck im übrigen auch gestern während der Verhandlungspausen. Vor sich auf der Anklagebank lag eine Zeitung, in der, selbst mit einem nur flüchtigen Blick, zahlreiche abgebildete Hakenkreuze zu erkennen waren. Paula Berrit