Erste Verhandlung über Gorleben

■ Nach 13 Jahren führt der Weg endlich in den Gerichtssaal

Hannover (taz) – Nachdem den Gorleben-Klägern 13 Jahre der Rechtsschutz verweigert worden ist, soll nächsten Mittwoch erstmals vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg in der Hauptsache über die Genehmigung des Gorlebener Zwischenlagers verhandelt werden.

Anwohner des Zwischenlagers hatten bereits 1983 vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Aufbewahrungsgenemhigung für abgebrannte Brennelemente erhoben. Auf Grundlage dieser Klage wurden zwar zahlreiche einstweilige Entscheidungen gefällt, in der Hauptsache hat das Verwaltungsgericht Lüneburg jedoch nie über sie entschieden. Für die Klage gegen die im Jahre 1995 erteilte erweiterte Aufbewahrungsgenehmigung ist wegen einer Gesetzesänderung nun von vornherein das Oberverwaltungsgericht zuständig.

Die BI Lüchow-Dannenberg, die in der 1995 erlaubten Kapazitätserweiterung des Zwischenlagers von 1.500 auf 3.800 Tonnen hochradioaktiven Abfall zusätzliche Strahlenrisiken und Kühlprobleme sieht, will zu Prozeßbeginn mit einen „Castor“-Behälter für Atommüll vor dem Gerichtsgebäude vorfahren. Jürgen Voges