: Erste Verhandlung über Gorleben
■ Nach 13 Jahren führt der Weg endlich in den Gerichtssaal
Hannover (taz) – Nachdem den Gorleben-Klägern 13 Jahre der Rechtsschutz verweigert worden ist, soll nächsten Mittwoch erstmals vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg in der Hauptsache über die Genehmigung des Gorlebener Zwischenlagers verhandelt werden.
Anwohner des Zwischenlagers hatten bereits 1983 vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Aufbewahrungsgenemhigung für abgebrannte Brennelemente erhoben. Auf Grundlage dieser Klage wurden zwar zahlreiche einstweilige Entscheidungen gefällt, in der Hauptsache hat das Verwaltungsgericht Lüneburg jedoch nie über sie entschieden. Für die Klage gegen die im Jahre 1995 erteilte erweiterte Aufbewahrungsgenehmigung ist wegen einer Gesetzesänderung nun von vornherein das Oberverwaltungsgericht zuständig.
Die BI Lüchow-Dannenberg, die in der 1995 erlaubten Kapazitätserweiterung des Zwischenlagers von 1.500 auf 3.800 Tonnen hochradioaktiven Abfall zusätzliche Strahlenrisiken und Kühlprobleme sieht, will zu Prozeßbeginn mit einen „Castor“-Behälter für Atommüll vor dem Gerichtsgebäude vorfahren. Jürgen Voges
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen