Öko-Etikettenschwindel

■ Hafenerweiterung: BUND klagt gegen geplante Öffnung der Süderelbe

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) will gegen die als Ausgleichsmaßnahme zur Hafenerweiterung geplante Öffnung der Alten Süderelbe vor Gericht ziehen. Wie der Hamburger Landesgeschäftsführer der Umweltorganisation, Manfred Braasch, am Mittwoch mitteilte, werde der BUND Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen, „sowie die neuen Verordnungstexte“ vorlägen.

Der Hamburger Senat hatte am Dienstag nach Auskunft von Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD) mit dem Erlaß zweier Verordnungen die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Süderelb-Öffnung geschaffen. Daß diese lediglich dazu dienen sollen, die Hafenerweiterung rechtlich abzusichern, stellte Vahrenholt unmißverständlich klar: „Die Öffnung der alten Süderelbe ohne das Projekt Altenwerder war nicht im Angebot.“

Der Hintergrund: Die Hafenerweiterung war im März dieses Jahres vom Verwaltungsgericht unter anderem mit der Begründung auf Eis gelegt worden, es gebe bisher kein Planfeststellungsverfahren für die als ökologische Ausgleichsmaßnahme gedachte Fluß-Öffnung.

Der BUND spricht von einem „Etikettenschwindel“. Durch die geplante Ausgleichsmaßnahme werde erst einmal „ein hochwertiges Naturschutzgebiet aufgehoben“ und damit ein „Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere zerstört“, bevor anschließend „ein neues Naturschutzgebiet geschaffen werde“, betont Manfred Braasch.

Laut Gesetz wäre die Süderelb-Öffnung damit „selber ausgleichspflichtig“. Braasch: „Da nur ein Naturschutzgebiet in ein anderes umgewandelt wird, ist dieses 60-Millionen-Projekt als ökologischer Ausgleich für die Hafenerweiterung völlig ungeeignet“. Die Umweltorganisation hofft nun, daß sich auch das Verwaltungsgericht dieser Betrachtungsweise anschließt. Marco Carini