Studiengebühren aussetzen

■ PDS beantragt im Abgeordnetenhaus, Rückmeldegebühren nicht einzutreiben. Azubi-Ticket und Mensaessen gibt's ausnahmsweise auch ohne Rückmeldung

Die „Initiative gegen Studiengebühren“ erwartet wegen der Klage gegen die sogenannte Immatrikulationsgebühr im September „ein Rückmeldechaos an den Hochschulen“. Die PDS-Fraktion wird daher heute im Abgeordnetenhaus beantragen, das Eintreiben der Gebühren des Verwaltungsgerichts „auszusetzen, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt“.

Die Bündnisgrünen unterstützten den PDS-Antrag, sagte ihr hochschulpolitischer Sprecher Anselm Lange. Auch der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Christian Gaebler (SPD), hält die Immatrikulationsgebühr für „rechtlich problematisch“. Über eine Aussetzung solle das Abgeordnetenhaus aber erst nach dem 11. September sprechen.

Wie berichtet will das Verwaltungsgericht am 11. September drei Musterklagen behandeln, um herauszufinden, ob die bei der Uni-Rückmeldung erhobenen Verwaltungsgebühren verfassungswidrig sind. Dem Gericht liegen über 2.500 Klagen vor. Möglicherweise muß sich auch das Berliner Verfassungsgericht mit der Klage befassen – und das kann dauern. Insgesamt boykottieren bislang 22.000 StudentInnen die Zahlung der Verwaltungsgebühr, die das Land Berlin ab dem Wintersemester erhebt.

Benjamin Hoff (PDS) und Anselm Lange (Bündnis 90/Die Grünen) halten die Gebühren grundsätzlich für falsch. Sie seien, wie die jüngsten Pläne der CDU zeigten, lediglich der Einstieg in „originäre Studiengebühren“, sagte Hoff der taz. Unterdessen dementierte Wissenschaftsstaatssekretär Erich Thies (CDU) Meldungen, auch sein Ressort gehe davon aus, daß es erst nächstes Jahr zu einer gerichtlichen Entscheidung in Sachen Imma-Gebühren komme. Die Ini gegen Studiengebühren hat weiter mitgeteilt, boykottierende Studis könnten auch ohne Rückmeldung bis Dezember mit U- und S-Bahn sowie dem Bus verbilligt fahren. Die BVG akzeptiert ausnahmsweise zwei Monate länger die alte Azubi-Karte, sofern die Studis sie schon hatten. Das gleiche gilt für die Mensen, wo Studierende ohne gültigen Studentenausweis essen können. Die Ini rät, eventuelle Bafög-Anträge in jedem Fall zu stellen – auch wenn noch kein Ausweis vorliegt. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, entscheidend für den Antrag ist der Eingangsstempel. cif