Tarife für Bayerns Einzelhandel

Zweite Tarifeinigung zum Ladenschluß: Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz bleibt in Bayern der erste lange Samstag im Monat zuschlagsfrei  ■ Von Barbara Dribbusch

Berlin (taz) – Fast sechs Monate dauerte der Streit um den späten Ladenschluß. Die Tarifpartner nervten sich gegenseitig in gut hundert Verhandlungsrunden. Jetzt könnte der bundesweit entscheidende Durchbruch geschafft sein. Die bayerischen Tarifpartner im Einzelhandel einigten sich am Montag abend auf einen Tarifabschluß zu verlängerten Öffnungszeiten. Der Abschluß könnte nach Meinung der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) auch als Modell für die übrigen Tarifbezirke dienen.

Die bayerische Einigung lehnt sich an den ersten Tarifabschluß von Rheinland-Pfalz an, aber mit Abstrichen. Die Pfälzer Regelung war von den Arbeitgebern anderer Bundesländer als zu teuer kritisiert worden. In Bayern bekommen VerkäuferInnen nicht wie in der Pfalz an allen langen Samstagen Zeitzuschläge. Der erste lange Samstag im Monat bleibt zuschlagsfrei. Allerdings wird das Weihnachtsgeld in Bayern von 60 auf 62,5 Prozent des Tarifgehalts erhöht.

Wie in Rheinland-Pfalz gibt es ansonsten für die Arbeit zwischen 18.30 Uhr und 20 Uhr und an den übrigen Samstagen zwischen 14 und 16 Uhr Zeitzuschläge von 20 Prozent. Das macht zwölf Minuten pro später Stunde. Diese werden von der wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 Stunden im Westen und 39 Stunden im Osten abgezogen.

VerkäuferInnen dürfen dem Abschluß zufolge nicht öfter als an drei Abenden in der Woche nach 18.30 Uhr und an höchstens drei Samstagen im Monat zur Arbeit verdonnert werden. Wenn jedoch betrieblich attraktive Arbeitszeitsysteme wie die Viertagewoche vereinbart werden, sind auch häufigere Abendschichten möglich.

Wie HBV-Sprecherin Susanne Anger sagte, können sich Beschäftigte mit Kindern und Pflegebedürftigen von der Spätarbeit freistellen lassen. Auch Auszubildende vor dem Berufsschultag müssen abends nicht antreten, desgleichen KollegInnen, deren Heimweg sich durch die Spätarbeit um mehr als eine halbe Stunde verlängern würde. Ausnahmeregelungen wie in der Pfalz für VerkäuferInnen, die abends Weiterbildungskurse besuchen wollen, wurden in Bayern nicht vereinbart.

Rückwirkend zum 1. Mai gibt es in Bayern außerdem 1,85 Prozent mehr Gehalt. Bei der Lohn- und Gehaltsanhebung wurde zudem eine proportional höhere Anhebung für die unteren Einkommensgruppen festgelegt.

Die Arbeitgeberseite erklärte, man könne mit diesem Abschluß leben. Ob die Einzelhandelsverbände in anderen Tarifbezirken mitziehen, ist aber keinesfalls sicher. Mancherorts wurden nämlich bislang für späte Arbeitszeiten am langen Donnerstag keine Zuschläge gezahlt.