Säugling zu Tode gehungert – Sozialarbeiterin vor Gericht

Der Prozeß um den Hungertod eines Säuglings in Osnabrück wird erneut aufgerollt. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat den Freispruch aus zweiter Instanz für eine 32 Jahre alte Sozialarbeiterin aus Osnabrück aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung ans Landgericht Osnabrück zurückverwiesen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers gab das OLG damit der Revision der Staatsanwaltschaft Osnabrück statt. Die Anklage hatte der Angestellten des städtischen Jugendamtes vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben und am Hungertod eines sechs Monate alten Säuglings mitschuldig zu sein. Im Mai 1994 war die kleine Laura-Jane in einer völlig verwahrlosten Sozialwohnung in Osnabrück verhungert. Mehrfach hatte das städtische Jugendamt zuvor Kontakt zu der 19 Jahre alten, alleinerziehenden Mutter aufgenommen. dpa