Gründertage
: Geld und gute Ratschläge sind nötig

■ Ein Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Existenzgründer

Geld und gute Ratschläge haben ExistenzgründerInnen mehr als nötig. Ersteres ist knapp, aber nicht unerreichbar, letztere gibt es in Überfluß, doch von wechselhafter Qualität. Beratung für alle, die den Schritt in die Selbständigkeit erwägen, bieten unter anderem die Arbeitsämter, die Handwerkskammer, die IHK, die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe sowie für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen und außerdem die meisten Bezirksämter an. Einen Überblick sowohl über Förderangebote als auch Beratungsadressen bietet die „Förderfibel“ des Senats, die bei allen Bezirksämtern sowie im Foyer der Senatswirtschaftsverwaltung, Martin-Luther-Straße 105, erhältlich ist.

Eine Auswahl der wichtigsten Fördermöglichkeiten für ExistenzgründerInnen: a) wer oder was wird gefördert; b) Art und Umfang der Förderung; c) Kontakt/weitere Informationen

„Überbrückungsgeld“ nach § 55a Arbeitsförderungsgesetz

a) Zuschüsse für Personen, die Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten und sich selbständig machen wollen.

b) In der Regel Zahlung des zuletzt vom Arbeitsamt bezogenen Betrages (sowie eventuell der Kosten für Krankenversicherung und Altersvorsorge) für ein halbes Jahr.

c) Anträge müssen (unbedingt VOR Aufnahme der selbständigen Tätigkeit) beim zuständigen Arbeitsamt gestellt werden.

Leistungen der Sozialämter „zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage“

a) einmalige Beihilfe oder Darlehen für bislang sozialhilfeberechtigte ExistenzgründerInnen oder für Selbständige, die Gefahr laufen, sozialhilfeberechtigt zu werden. Das Sozialamt prüft die Erfolgsaussichten und entscheidet dann über Berechtigung und Höhe der Förderung.

b) grundsätzlich nur Finanzierung der „notwendigen Ausgaben“ in engem Rahmen, entsprechend Summen bis 30.000 DM

c) Informationen erteilt das zuständige Sozialamt. Es empfiehlt sich aber eine Nachfrage bei unabhängigen Experten, zum Beispiel dem Unternehmer-Ausweg e. V., Eduardstraße 10/10317 Berlin, Tel. 5 220 824

Meistergründungsprämien

a) Prämie für HandwerksmeisterInnen, die sich innerhalb von drei Jahren nach der Meisterprüfung erstmals selbständig machen und in den ersten drei Jahren mindestens einen Arbeitnehmer (keine Azubis) beschäftigen.

b) „Bedingt rückzahlbarer“ Zuschuß von 20.000 DM

c) Informationen bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe unter 7876-8289 u. -8381 oder bei der Handwerkskammer Berlin unter 2590-3471

Eigenkapitalhilfe-Programm

a) Darlehen mit unbeschränkter Haftung zur Erhöhung des Eigenkapitals bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder bei Gründung einer freiberuflichen Existenz bzw. Investitionen innerhalb von vier Jahren nach Gründung oder zur Umsetzung eines Betriebskonzepts zusammen mit einem Partner.

b) Zinsgünstige Darlehen bis zu 700.000 DM; bei Privatisierung und Reprivatisierung bis zu 2 Millionen; bei der „Partnerschaftskapital-Variante“ bis zu 5 Mio. DM

c) Informationen bei der Wirtschaftsverwaltung unter Tel. 7876-8116 u. -8444 sowie bei der deutschen Ausgleichsbank (DtA) unter 85085-0

ERP-Gründerprogramm

a) Existenzgründung durch Errichtung oder Erwerb von Betrieben einschließlich Investitionen innerhalb von drei Jahren nach der Gründung. In Berlin (Ost) und den neuen Ländern auch Gründung einer freiberuflichen Existenz (mit Ausnahme von Heilberufen)

b) zinsgünstige, langfristige Kredite bis zu 2 Millionen DM, jedoch maximal 50 Prozent der gesamten Investitionssumme

c) Informationen: s. Eigenkapitalhilfeprogramm

DtA-Gründerprogramm

a) Investitionen in Zusammenhang mit Existenzgründungen, auch durch Erwerb oder tätige Beteiligung bzw. Privatisierungen, der Festigung von Unternehmen innerhalb von 8 Jahren nach der Gründung, Einführung neuer Produkte bzw. Verfahren, Betriebsmittelfinanzierung oder zur Ergänzung anderer DtA-Förderprogramme

b) Bei Beteiligung mit eigenen oder sonstigen Mitteln „in angemessenem Umfang“ werden Darlehen von bis zu 4 Millionen DM, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus, gewährt.

c) Infos: Deutsche Ausgleichsbank: 85085-0 Jochen Siemer