Dokumentation
: Senat zum Vulkan

■ Aus dem Bericht über die Werften

Die Zusammenarbeit mit der EU-Kommission bei den Notifizierungsverfahren stellt sich immer schwieriger dar. (...) Aktuell setzt die EU-Kommission das Instrument des Hauptprüfverfahrens ein, das angesichts der derzeitigen Problemsituation, insbesondere in Bremen-Vegesack, besondere Schwierigkeiten hervorruft, da dieses Verfahren zu vielmonatigen Abstimmungsproblemen führt, so daß Bank-Finanzierungen, womöglich mit Eigenbehalt, Landesbürgschaften und Fördermaßnahmen in der Zwischenzeit äußerst erschwert werden.

Costa 1

Das Kreuzfahrtschiff Costa I wurde am 15.Juli 1996 abgeliefert. Die Nachkalkulation aus der Sicht des Landes zeigt, daß sich die Nachfinanzierungen Bremens für das Projekt gerechnet haben. Ohne diese Maßnahmen hätte Bremen ein Ausfall von rd. 260 Mio. DM gedroht, der nun etwa halbiert werden konnte. Offen ist aber, ob die EU-Kommission letzlich von der Notwendigkeit dieser Finanzierung überzeugt werden kann. (...) Das Hauptprüfverfahren für Costa I hat erhebliche Auswirkungen auf das Projekt Costa II.

Costa II

Der Rumpf ist fertiggestellt und zur Schwimmreife gebracht worden. (...) Zum weiteren Verfahren bestehen zwei Möglichkeiten:

-Der Schiffsrumpf der Costa II wird verkauft und außerhalb der Unterweserwerften zu Ende gebaut. Es gibt Marktinteresse.

-Das Projekt wird am Standort Bremerhaven weitergebaut. Der Konkursverwalter des SSW hat mitgeteilt, daß die Reederei Costa an einem solchen Vorgehen interessiert sei, wobei die Endstufe der Ausrüstung nach Weiterbearbeitung des Rumpfes in Bremerhaven wahrscheinlich an einem italienischen Standort – wegen der dort gewährten Subventionen – erforderlich sei.

Containerschiffe 110/111

Die Neubauten der Containerschiffe 110/111 sind für die Beschäftigung und Weiterexistenz der Vulkan-Werft von herausragender Bedeutung. Obwohl zahlreiche Prämissen für die Realisierung nicht geklärt sind, haben die Bürgschaftsausschüsse in ihrer Sitzung am 8. Juli 1996 einen Vorratsbeschluß zur Realisierung der Containerneubauten gefaßt.

Der Beschluß steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Gleichzeitig mußte gewährleistet werden, daß die angearbeiteten Schiffe weiter bearbeitet werden konnten. (...)

Das Land hat über das Bundeswirtschaftsministerium das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission sofort nach Beschlußfassung der Bürgschaftsausschüsse eingeleitet. Bestandteil des Notifizierungsantrags war bisher, daß Verluste abgedeckt werden mußten, die über dem zulässigen Beihilferahmen von 9% lagen. (...)

Die EU-Kommission hat in Vorgesprächen nicht akzeptiert, daß die Beihilfegrenzen überschritten werden. (...) Dementsprechend ist die Notifizierung für die beiden Projekte so verändert werden, daß die Obergrenze eingehalten wurde.

Trotz dieser gezielten Vorarbeiten hat sich die EU-Kommission nicht in der Lage gesehen, eine Genehmigung für die beiden Projekte zu erteilen, sondern Anfang August das Hauptprüfverfahren eingeleitet. (...) Aus der Mitteilung der EU-Kommission ergibt sich, daß sich die Chancen für eine Genehmigung der Projekte verbessern würden, wenn sich das Notifizierungsverfahren auf Schließungsbeihilfen in der Weise stützt, daß es sich um die beiden letzten Schiffe auf der Werft in Bremen-Vegesack handeln würde.