Amalgam - wer zahlt?

■ Sozialgericht: Kasse trägt nur 60 Prozent

Celle. Wer wegen einer Amalgam-Palladium-Allergie neue Zähne braucht, muß 40 Prozent der Kosten alleine tragen. Die Krankenkasse braucht nur in begründeten Härtefällen mehr als 60 Prozent Zuschuß zahlen. Mit diesem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil hat der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen in Celle die Klage einer Patientin gegen die Deutsche Angestellten-Krankenkasse zurückgewiesen, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. (Aktenzeichen: L 4 Kr 181/94)

Die Frau hatte vor Gericht geltend gemacht, daß sie wegen der Quecksilberlegierung in ihren kaputten Zähnen seit mehr als zehn Jahren unter Symptomen wie Zungenbrennen, Augenjucken, Magen- und Darmerkrankungen, Gesichtsschmerzen, Gelenkbeschwerden und sogar psychischen Beeinträchtigungen gelitten habe. Nach einer Odyssee durch Arztpraxen hatten schließlich eine Celler Internistin und ein Allgemeinmediziner herausgefunden, daß alle Erkrankungen auf eine Amalgam- und Palladiumallergie zurückzuführen seien. Alle damit behandelten Zähne waren abgestorben und mußten gezogen werden. Erst danach verschwanden nach Darstellung der Frau auch Symptome wie Sehstörungen und Migräneattacken. Der Zahnersatz kostete insgesamt 8321,58 Mark. Davon bekommt die Angestellte 5056,93 Mark von der DAK erstattet. Mehr kann sie nach Auffassung des Gerichts nicht beanspruchen, weil kein Härtefall vorliegt. „Der Grund für den Zahnersatz ist unerheblich“, heißt es im Urteil dpa