Arbeitslos: Türkische Familie soll gehen

In Hessen wäre die türkische Familie Kaplan ein echter „Härtefall“. Auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg dürfte die Familie trotz abgelehnten Asylverfahrens bleiben. Denn eigens für Familien wie die Kaplans, die sieben Jahre lang auf die letzten Gerichtsentscheidungen in Sachen Asyl gewartet haben, beschlossen die Innenminister im März dieses Jahres eine Härtefallregelung. Danach könnten die Kaplans eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis – und damit eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis – bekommen. Eine Voraussetzung gibt es allerdings, um in Bremen als Härtefall auch anerkannt zu werden: Die Familie muß nachweisen, daß sie ihren Lebenssunterhalt durch Arbeit bestreiten kann, fordert die Ausländerbehörde.

Genau das konnte die Familie Kaplan bislang nicht. „Jeder weiß doch, daß Asylbewerber so gut wie keine Arbeitsstellen bekommen“, sagt die Bremer Ausländerbeauftragte Dagmar Lill. Das Recht sehe eine Arbeitserlaubnis für AusländerInnen ja nur dann vor, wenn Deutsche oder EG-BürgerInnen die Stelle nicht besetzen können. „Da fallen Asylbewerber doch regelmäßig hinten runter“, so Lill. Die Konsequenz, daß für Familien wie die Kaplans die Härtefallregelung nicht gelte – „diese Konsequenz können die Innenminister aber nicht gewollt haben“, glaubt sie. Schließlich sei es eine echte Härte, die Familie jetzt, nach abgelehntem Asylverfahren, in die Türkei abzuschieben: Drei von fünf Kindern sind in Deutschland geboren als beide Eltern von 1969 bis 1984 hier arbeiteten. Das war vor der Rücckehr nach Deutschland und dem Asylantrag 1989. Seitdem haben die Kinder deutsche Schulen besucht, hat eine Tochter den Realschulabschluß geschafft und eine andere in Bremen geheiratet. „Aber wir sollen weg, weg“, sagt Vater Kaplan sorgenvoll.

„Aber der Leiter der Bremer Ausländerbehörde sagt mir, für ihn sei der Fall abgeschlossen. Die Kaplans müßten gehen“, berichtet Lill. Damit handele die Behörde gegen einen einstimmigen Bürgerschaftsbeschluß vom letzten November: „Darin heißt es, die Behörde solle im Zweifelsfall Ermessensspielräume zugunsten der Betroffenen auslegen.“

Andere Bundesländer tun das. Wären die Kaplans dereinst beispielsweise in Frankfurt gestrandet, dürften sie dort vorerst wohnen bleiben. Sie fielen selbstverständlich unter die Härtefallregelung. Denn in Frankfurt würden sie als Härtefall schon dann betrachtet, wenn sie nachweisen können, daß sie Arbeit bekommen könnten. Und genau das haben die Kaplans der Ausländerbehörde bereits bewiesen: Drei Arbeitgeber haben bescheinigt, Mutter, Vater und Tochter beschäftigen zu wollen. „Der Lebensunterhalt wäre garantiert“, bestätigt Anwalt van Dölln.

ede / Foto: Nilolai Wolff